Staatsformen und Staatsverfassungen.
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Bildung. Lehrlinge, Dienstboten, Polizeibeamte sind nicht wahlberechtigt. Alle
Bestimmungen laufen auf eine Begünstigung der Magyaren hinaus^).
c) Die beiden Reichshälften gemeinsamen Angelegenheiten werden von
den Delegationen beraten, zu denen jährlich zweimal abwechselnd in Wien
und Pest je 60 Abgeordnete aus Eis- und Transleithanien zusammentreten.
3. Die deutschen Mittelstaaten: Wie Preußen, haben Baiern,
Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen zwei Kammern:
a) Die erste Kammer besteht aus erblichen und lebenslänglichen Mitgliedern.
b) Für die zweite Kammer ist 1904 und 1906 in den mehr agrarischen
Staaten Baden, Hessen, Württemberg und Baiern das allgemeine, gleiche
Wahlrecht eingeführt. Aber in dem Industriestaat Sachsen hat man 1896 das
direkte und gleiche Wahlrecht beseitigt und ein indirektes Wahlverfahren an-
genommen; 1909 ist ein neues Wahlgesetz gegeben, welches nach genau
bestimmtem Einkommen, Grundbesitz, Amt oder wissenschaftlicher Bildung
2, 3 oder 4 Stimmen gewährt. Auch in den Hansestädten ist das Wahlrecht
sehr beschränkt.
4.
Großbritannien.
In Großbritannien gibt es seit 1689 ein parlamentarisches König¬
tum; der eigentliche Herrscher ist das Parlament. Und unter dieser
Herrschast hat England von 1689—1815 einen gewaltigen Ausschwung
erlebt. Es wurde der erste Handels-, See- und Industriestaat der
Welt; wesentlich trugen die großen Kriege gegen Ludwig XIV..
Ludwig XV. und Napoleon I. dazu bei.
Durch diese Entwicklung vollzog sich aber eine gewaltige Ver-
schiebung und Umschichtung in der Zusammensetzung der Bevölkerung.
Neben die Großgrundbesitzer traten die mächtigen Handels- und Industrie-
samilien; die Bevölkerung drängte sich in den großen Industrie-,
Handels- und Hafenstädten zusammen. Trotzdem wurde bis weit ins
19. Jahrhundert hinein an der Zusammensetzung des Parlaments
nichts geändert:
Das Oberhaus bestand aus dem weltlichen und geistlichen Adel;
das Unterhaus aus den Vertretern der Grasschaften und Städte.
Dadurch bildeten sich geradezu unhaltbare Zustände heraus: Im Jahre 1793
wurden 70 Mitglieder des Unterhauses durch 35 Orte mit weniger als 50 Wählern,
90 Abgeordnete durch Orte mit 50 Wählern, 77 durch solche mit 100 Wählern
entsendet, während neue reichbevölkerte Städte wie Manchester, Sheffield,
Birmingham. Leeds kein Wahlrecht besaßen. Von 658 Mitgliedern waren nur
171 von unabhängigen Wählerschaften gewählt.
1) Es wird eine Änderung des ungarischen Wahlrechts beabsichtigt.