Verordnung
Die Einführung eines Lesebuchs
für Fortbildüngsschuien betr.
Nr. 7565. Aus Antrag des Oberschulrats wird verordnet, wie folgt:
1 ' - § l."
Der Gebrauch des unter Leitung des Großherzog¬
lichen Oberschulrats bearbeiteten Lesebuchs für Fort¬
bildungsschulen (Druck und Verlag von I. H. Geiger
in Lahr) ist für die Fortbildungsschulen des Gro߬
herzogtums vour Beginn des neuen Schuljahres — Ostern
dieses Jahres — ab verbindlich. , ...
■ 8 2. ■ .. ii
Der Oberschulrat wird mit dem Vollzüge dieser
Anordnung beauftragt.
Karlsruhe, den 15. März 1961.
Grosth. Ministerium der Justiz, des Kultus u. Unterrichts.
Nokk.
Georg-Eckert-tnstitui
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