Full text: Deutsches Lesebuch für kaufmännische Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten

122. Vom Handel im allgemeinen. 
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handelsplätzen Konsuln anstellt, vorteilhafte Handelsverträge 
abschliesst, zum Schutze des Handels eine starke Flotte schafft, 
regelmässige Dampfschiffahrtsverbindungen mit überseeischen 
Plätzen unterhält, wenn er Kolonien erwirbt u. s. w. 
Der Unterschied zwischen Grosshandel und Klein¬ 
handel hat nicht überall seine volle Bedeutung. Der Gross¬ 
händler, der eigentlich seine Waren von den Ursprungsorten be¬ 
ziehen und nur im grossen verkaufen sollte, bezieht oft von 
Zwischenplätzen und hält einen offenen Laden, wie auf der 
andern Seite mancher Kleinhändler in direkter Verbindung mit den 
Ursprungsorten steht und viel im grossen verkauft. Abgesehen 
von einzelnen Handelszweigen, die, wie der Wollhandel, nur im 
grossen betrieben zu werden pflegen, findet man den Gross¬ 
händler in der Regel nur in Seestädten und Haupthandelsplätzen. 
Direkt ist jeder Handel, der unmittelbar zwischen dem 
Orte des Ursprunges und dem des Verkaufes betrieben wird, 
indirekt oder Zwischenhandel jeder Handel, bei dem die 
Waren erst durch die zweite oder dritte Hand an den Kaufmann 
gelangen, der sie dem Verkauf übergeben will. Bei dem direkten 
Handel erspart man die Spesen des Zwischenhandels; er ist 
daher als wohlfeiler vorzuziehen in allen Fällen, wo man die 
Verhältnisse des Ursprungsortes genau kennt. Als Zwischen¬ 
handel bezeichnet man auch das häufig vorkommende Anlegen 
von Schiffen an Zwischenorten um dort einen Teil ihrer Ware 
zu verkaufen oder neue Ladung einzunehmen. 
Eigenhandel heisst der Handel, den man für eigene 
Rechnung treibt, vorausgesetzt, dass man die Ware, die man 
verkauft, selbst gekauft hat; denn wenn ein Produzent die von 
ihm erzeugten Gegenstände in Umsatz bringt, so wird das nicht 
unter Eigenhandel begriffen. Der Gegensatz des Eigenhandels 
ist der Kommissionshandel. 
Produktenhandel, Manufakturwarenhandel, Kolo¬ 
nialwarenhandel u. s. w. sind Bezeichnungen, die sich auf 
die Gegenstände beziehen, mit denen der Kaufmann handelt. 
Wenn jemand eine Ware unter der Bedingung verkauft, dass 
er sie in einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten oder 
zu dem laufenden Preis übergeben soll, so ist das ein Handel 
auf Lieferung. Bei dem Handel auf Prämien steht es 
dem Käufer frei, die Ware zu der verabredeten Zeit zu nehmen 
oder nicht, und es wird dann die Prämie als Differenz des 
laufenden und des bedungenen Preises berechnet und bezahlt. 
Dies geschieht gewöhnlich am Monatschluss und dem folgenden 
sogenannten Stichtag. steger. 
122. Wom Kandek im allgemeinen. 
Die Bedürfnisse des Menschen haben in unserer Zeit eine ungeheure 
Steigerung erfahren. Schon längst ist der einzelne davon abgekommen sie 
durch eigene Erzeugung zu befriedigen; es ist die vielseitig ineinandergreifende
	        
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