122. Vom Handel im allgemeinen.
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handelsplätzen Konsuln anstellt, vorteilhafte Handelsverträge
abschliesst, zum Schutze des Handels eine starke Flotte schafft,
regelmässige Dampfschiffahrtsverbindungen mit überseeischen
Plätzen unterhält, wenn er Kolonien erwirbt u. s. w.
Der Unterschied zwischen Grosshandel und Klein¬
handel hat nicht überall seine volle Bedeutung. Der Gross¬
händler, der eigentlich seine Waren von den Ursprungsorten be¬
ziehen und nur im grossen verkaufen sollte, bezieht oft von
Zwischenplätzen und hält einen offenen Laden, wie auf der
andern Seite mancher Kleinhändler in direkter Verbindung mit den
Ursprungsorten steht und viel im grossen verkauft. Abgesehen
von einzelnen Handelszweigen, die, wie der Wollhandel, nur im
grossen betrieben zu werden pflegen, findet man den Gross¬
händler in der Regel nur in Seestädten und Haupthandelsplätzen.
Direkt ist jeder Handel, der unmittelbar zwischen dem
Orte des Ursprunges und dem des Verkaufes betrieben wird,
indirekt oder Zwischenhandel jeder Handel, bei dem die
Waren erst durch die zweite oder dritte Hand an den Kaufmann
gelangen, der sie dem Verkauf übergeben will. Bei dem direkten
Handel erspart man die Spesen des Zwischenhandels; er ist
daher als wohlfeiler vorzuziehen in allen Fällen, wo man die
Verhältnisse des Ursprungsortes genau kennt. Als Zwischen¬
handel bezeichnet man auch das häufig vorkommende Anlegen
von Schiffen an Zwischenorten um dort einen Teil ihrer Ware
zu verkaufen oder neue Ladung einzunehmen.
Eigenhandel heisst der Handel, den man für eigene
Rechnung treibt, vorausgesetzt, dass man die Ware, die man
verkauft, selbst gekauft hat; denn wenn ein Produzent die von
ihm erzeugten Gegenstände in Umsatz bringt, so wird das nicht
unter Eigenhandel begriffen. Der Gegensatz des Eigenhandels
ist der Kommissionshandel.
Produktenhandel, Manufakturwarenhandel, Kolo¬
nialwarenhandel u. s. w. sind Bezeichnungen, die sich auf
die Gegenstände beziehen, mit denen der Kaufmann handelt.
Wenn jemand eine Ware unter der Bedingung verkauft, dass
er sie in einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten oder
zu dem laufenden Preis übergeben soll, so ist das ein Handel
auf Lieferung. Bei dem Handel auf Prämien steht es
dem Käufer frei, die Ware zu der verabredeten Zeit zu nehmen
oder nicht, und es wird dann die Prämie als Differenz des
laufenden und des bedungenen Preises berechnet und bezahlt.
Dies geschieht gewöhnlich am Monatschluss und dem folgenden
sogenannten Stichtag. steger.
122. Wom Kandek im allgemeinen.
Die Bedürfnisse des Menschen haben in unserer Zeit eine ungeheure
Steigerung erfahren. Schon längst ist der einzelne davon abgekommen sie
durch eigene Erzeugung zu befriedigen; es ist die vielseitig ineinandergreifende