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VII. Verhalten in Kaserne und Stube.
Jeder"Unteroffizier und Mann hat, sobald er von irgendeinem Vor¬
gesetzten. der nicht zur Kompagnie gehört, zur Rede gestellt wird, so¬
bald als angängig feinem Kompaniechef hieriiber Meldung zu
machen, damit dieser beim Einkauf etwaiger Mitteilungen bereits unter¬
richtet ist.
Sergeant Schmidt wurde von einem ihm nicht bekannten Offizier gefragt,
wie er heiße, und ob das Rauchen an der Stelle, an der er sich gerade be¬
fände, nicht verboten sei.
Cr nannte seinen Namen, meldete, daß ein solches Verbot nicht bestände, und
meldete den ganzen Vorgang selbst seinem Kompagniechef, sobald er ihn sah. —
Sowie ein Vorgesetzter mit einem Untergebenen spricht, stellt sich
der Untergebene dein Vorgesetzten gegenüber auf. Es ist eine Unart,
wenn er sich so aufstellt, daß der Vorgesetzte sich erst umdrehen muß.
Du könntest nun meinen, daß dies nur Kleinigkeiten sind. Aus allen
diesen Kleinigkeiten setzt sich aber der bescheidene, wohlerzogene, aufmerksame
Untergebene zusammen, den jeder gern hat; und dann sind es doch, wenn
auch Kleinigkeiten, immerhin Handlungen, durch die du deine Ehrerbietung,
deine Achtung, deine Anhänglichkeit betätigst. Handlungen aber gelten mehr
als bloße Worte und Gefühle, sie mögen noch so gut sein.
VII. Verhalten in Kaserne und Stube.
Die Kaserne ist das große militärische Familienhaus; sollen sich die zahl¬
reichen Glieder der Familie wohl darin fühlen, dann muß die Hausordnung von
jedem ohne Unterschied streng innegehalten werden, und außerdem muß sich
einer dem andern in richtiger und verständiger Weise fügen.
Stuben- und Kasernenordnung.
Die Zeit des Aufstehens ist vom Beginn des Dienstes abhängig,
doch soll im Sommer nicht später als um 5 Uhr und im Winter nicht später
als um 6 Uhr morgens aufgestanden werden. Ausnahmen werden von Fall zv
Fall befohlen. I ! !!
Sofort nach dem Aufstehen macht der Soldat sein Bett, ;
d. h. er bringt Strohsack oder Matratze in Ordnung, schüttelt das Laken
aus, zieht es straff und schlägt die Bettdecke so unter, daß sie mit dem
Matratzen- oder Strohsackrand abschneidet und keine Falten zeigt. Es ist i
verboten, die wollenen Decken ohne Überzug zu gebrauchen oder sie an den
Überzug anzunähen. Ebenso ist streng verboten, sich ohne besondere Erlaubnis
bei Tage auf die Betten zu legen. Ist es gestattet worden, dann sind Stiefel
und Schuhe auszuziehen. In den Lagerstätten darf nichts aufbewahrt werden.
Dann schreitet der Soldat unverzüglich zur Reinigung seines
Körpets (siehe Abschnitt VIII, „Pflege der Gesundheit des Körpers").
Nicht nur die dem Soldaten zur persönlichen Benutzung übergebenen
Gegenstände, wie Lagerstatt, Schrank und Schemel, sondern auch die zn^
allgemeinen Benutzung bestimmten Geräte sind vor Beschmutzung und
Beschädigung zu bewahren. Bekritzeln, Beschneiden der Fensterbretter,
Türen, Tische, Schemel usw., sowie das heftige Zuwerfen der Türen ist
strafbar. — Ohne besonderen Befehl darf niemand Geräte, die auf die Stu^
gehören, wo anders hintragen, oder Geräte zu andern Zwecken, als zu denen
sie bestimmt sind, benutzen.
Arbeiten, welche die Stube verunreinigen, z. B. Sache"
klopfen usw., dürfen nicht auf der Stube vorgenommen werden. ,
Aus den Fenstern darf nichts gegossen oder geworfen, na«
der Straße zu auch nichts hinausgehängt werden. Die Benutzung dp
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