Full text: Aus meiner Werkstatt

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sein Forum. Zu den Hcmptverbrechen zählen die indischen Gesetze 
Mord, Ehebruch, den Genuß berauschender Getränke, das Hazard- 
spiel, das Verlassen der Kaste, das Zerstören öffentlicher Gebäude 
und Anlagen, die Münzverfälschung, Bedrückung von Seiten der 
Fürsten, Gewaltthaten gegen Priester, gegen Büßende, gegen Acker¬ 
bauer und Frauen, dem Arbeiter seinen Lohn vorzuenthalten und 
einen Tempel oder heiligen Ort zu betreten, ohne vorher sich ge¬ 
reinigt zu haben. Die Verbrechen sind um so größer, wenn sie von 
Personen höherer Stände oder gegen diese verübt werden. Die 
Strafen waren hart und es lag ihnen im Ganzen eine Art von 
Vergeltungsrecht oder die Talio, besonders gegen das verbrecherische 
Glied zum Grunde. Einem Taschendiebe sollen die Finger abge¬ 
schnitten, bei dem Einbrüche die Hand abgehauen werden; wer eine 
Schleuse zerstört, wird ersäuft; der Ehebrecher soll auf glühendem 
Eisenbette umkommen. Die härteste Strafe ist das Ausstößen aus 
der Kaste, gewöhnlich mit Landesverweisung verbunden. Zu den 
entehrenden Strafen, besonders bei Kriegsgefangenen, gehört das 
Haarabschneiden. 
Konnte der Richter die Wahrheit nicht durch Zeugen ermitteln, 
so fand der Eid statt, wobei man entweder heiliges Feuer oder Was¬ 
ser berührte, oder sich vor dem Tempel des rächenden Civa stellte. 
Bei wichtigen Zweifeln, bei Verletzung ehelicher Treue und ähnli¬ 
chen Vergehen trat die Feuer- oder Wasserprobe ein. 
Es wird das Wohlwollen der indischen Fürsten und die von 
der sonstigen Zurückgezogenheit morgenländischer Despoten abwei¬ 
chende Popularität gerühmt. Der Fürst war der Herr des Laubes, 
ausgenommen der priesterlichen Ländereien. Der Fürst konnte einen 
jeden mit Land belehnen oder das Lehen aufheben; die Ländereien 
der Priester aber waren unantastbar und durften mit keinen Steuern 
belegt werden. Zehn Dörfer bilden einen Bezirk, zehn solche einen 
größeren und zehn von diesen ein Gebiet, über welches der König 
einen Beamten setzte. Jeder Bezirk, jede Stadt und jedes Dorf 
bildete ein abgeschlossenes Ganze. Von dem Ertrage der Ernte des 
ganzen Dorfes wird die Steuer für den Fürsten und für den Prie¬ 
ster des Bezirkes, die Besoldung für die Brahmanen des Dorfes, 
dessen erbliche Beamten, die Handwerker, den Arzt und die Mu¬ 
sikanten und andere Angestellte abgezogen und der Rest nach dem 
Verhältnisse des Ackerbesitzes getheilt. Von Abgaben frei waren 
die Brahmanen, ferner die Handwerker und Arbeiter, und über¬ 
haupt alle, welche keine liegenden Gründe besaßen. Außer diesen 
Einkünften hatte der Fürst Antheil an Zoll und Handel. Wahr¬ 
scheinlich erhielt auch der Monarch eines größeren Staates einen 
gewissen Tribut von geringeren Fürsten, die mit ihm verbindet 
oder in Lehensverhältnissen standen. Aus diesen Einkünften des 
Fürsten wurde sowohl der Hofstaat als auch die Besoldung der Be¬ 
amten bestritten. 
Das Volk hing mit Liebe an seinen Fürsten, wie jede Ge¬ 
meinde an ihrem Vorsteher, und wohin auch die Griechen kamen, 
allenthalben war das Land trefflich angebaut, die Städte blühten 
durch Handel und Gewerbe und heitere Dörfer waren mit fröhlichen 
Einwohnern angefüllt.
	        
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