Die Kammern. 
19 
sind. Sie sind aus mindestens 200, höchstens 600 Bürgern zu¬ 
sammengesetzt; 
art. t6: Die Wahlen geschehen geheim oder laut, je nach 
dem Belieben jedes Wählers. 
art. ^ bis 6: Bürger ist jeder Mann, der in Frankreich ge¬ 
boren und wohnhaft und volle 2\ Jahre alt ist. (Auch Ausländer 
können unter genannten Bedingungen Bürgerrecht ausüben.) 
Das Bürgerrecht geht verloren durch Naturalisation in einenr 
fremden Lande, durch Annahme von Ämtern oder Begünstigungen 
seitens einer nicht volkstümlichen Regierung, durch Verurteilung 
zu entehrenden Strafen oder Leibesstrafen bis znrRehabilitierung. 
Die Ausübung der Bürgerrechte wird zeitweilig aufgehoben 
durch Anklagezustand, durch eine Verurteilung in contumacia, 
solange das Urteil nicht erledigt ist. 
art. 28: Jeder Franzose, der die Bürgerrechte ausübt, ist 
wählbar im Gebiete der Republik. 
art. 29: Jeder Deputierte gehört der ganzen Nation, 
wir werden durch diese Bestimmungen auf Fragen hin¬ 
gewiesen, die wir an die entsprechenden Artikel jeder Verfassung 
zu stellen haben, wenn wir deren Bedeutung erkennen wollen: 
wer hat zu wählen (aktives Wahlrecht)? wer ist zu wählen 
(passives Wahlrecht)? beides unter welchen Bedingungen? in 
welcher weise wird gewählt? 
wir sehen in der Verfassung von ^793 das aktive Wahlrecht 
allen Bürgern vom vollendeten 2\. Jahre an zugestanden, mit 
keiner anderen Bedingung, als daß sie 6 Monate am wahlort 
wohnhaft gewesen sein müssen und nicht irgendwie bescholten 
sind. Das passive Wahlrecht steht ebenfalls allen Bürgern unter 
denselben Bedingungen zu, nur fällt die Bedingung der 6 Monate 
fort. Der wahlmodus ist die direkte Wahl in zahlenmäßig ab¬ 
gegrenzten Bezirken nach absoluter Majorität der Stimmen, und 
der Wähler kann geheim abstimmen. 
Dieses allgemeine, gleiche, direkte und 
geheime Wahlrecht ist das )deal der Demokratie nach 
dem Grundsatz der Volkssouveränität. Es ist wesentlich so für 
das Volkshaus in der Verfassung des Deutschen Reiches von t.6^9 
durch das Reichsgesetz vom \2. April \8$9 aufgenommen, nach¬ 
dem bereits die Wahlen zum Frankfurter Parlament so statt¬ 
gefunden hatten, und Bismarck hat dieses Reichsgesetz von J8<*9 
großenteils wörtlich zum Muster des Wahlgesetzes für den ersten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.