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Einleitung 1
I. Wem verdanken wir unser Leben? 2
Unsere Vorfahren (2—3). Arbeit und Verkehr (3—4). Recht, Staaten,
Reich (4—5). Die Wissenschaften (5—6).
H. Was verdanken wir der menschlichen Arbeit? 7
III. Was verdanken wir dem wirtschaftlichen Verkehr? 10
IT. Was nützt uns das Recht? 12
Strafrecht (12), bürgerliches Recht (13).
1- Welche Handlungen gegen uns werden vom Rechte nicht
geduldet? 13
A. Handlungen gegen das, was wir sind und haben: a. gegen unsere
Person (13—14), b. gegen unseren Besitz (14). B. Handlungen: a. gegen
unsere Freiheit (14—15), b. gegen unser Vermögen (15—17).
2. Welche sonstigen Handlungen werden vom Rechte nicht ge¬
duldet? 17
A. Gemeinschädliche und gemeingefährliche Handlungen: a. Unbefugte
Herstellung, Anwendung oder Entfesselung schädlicher oder gefährlicher
Dinge (17—21); Vernichtung, Beschädigung oder Fälschung nützlicher
Dinge und Einrichtungen (22—25). B. Anstiftung und Förderung
solcher Handlungen (25—26).
3. Was fordert das Recht zu unseren Gunsten? 26
Handlungen A. zur Verhütung (26—27), B. zur Abwendung von
Schädigungen (27—28).
4. Wie schützt unsdasRechtgegenVerletzungendieserGesetze? 28
A. Gerichte für Strafsachen (29—30). B. Staatsanwaltschaft (30).
Tätigkeit derselben (30—32).
5. Welche strafbaren Handlungen brauchen wir nicht zu
dulden? 32
A. Hausfriedensbruch. Sachbeschädigung u. a. Antragsvergehen (32—33).
B. Mißhandlung und Beleidigung (33).
6. Wie schützt uns das Recht gegen diese Handlungen? 33
A. Strafantrag und Nebenklage (33—34). B. Privatklage (34—37).
7. Welche sonstigen Handlungen brauchenrvir nicht zu dulden? 37
A. Beeinträchtigung unseres Besitzes und Eigentums (37—40). B. Un-
lauterer Wettbewerb (40).
8. Was brauchen wir nicht zu tun? 40
Freiheit von willkürlichem Zwang (40—42).
9. Wasdürfenwirtun? 42
A. Notwehr, Notstand, Selbsthilfe (42—43). B. Eigentum und andere
dingliche Rechte (43—44).