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mals selbständigen Rittergüter liegt die Verwaltung, aber auch
die Pflicht der Steuerleistung allein in den Händen der Guts¬
besitzer, die als Gutsvorsteh er vereidigt werden.
Gemeindeverbände: Um größere Aufgaben, wie etwa
Chaussee- oder Brückenbauten, ausführen zu können, vereinigen
sich mehrere Gemeinden zu Gemeindeverbänden, welche die Lasten
verteilen.
Gemeindefinanzen: Daß die Gemeinden große Aus¬
gaben haben, ist nach Auszählung ihrer mannigfaltigen Ausgaben
klar. Zur Anlage und Unterhaltung der Straßen, Plätze,
Brücken, der Betriebe aller Art und für die Wohlfahrtspflege
sind sowohl große Summen als Anlagekapital wie auch jährliche
laufende Summen erforderlich. Dazu kommen die Gehälter der
Beamten und der von der Stadt angestellten Arbeiter, die in den
Großstädten nach Hunderten und Tausenden zählen.
Diesen Ausgaben müssen hohe Einnahmen gegenüberstehen,
wenn die Finanzlage der Städte gesichert sein soll. Zunächst hat
die Gemeinde Besitz. Ihr gehören die Straßen, die öffentlichen
Gebäude, Grundstücke, mitunter Wälder oder Ackerland vor
dem Weichbild der Stadt. Sie kann aus Pachten, Mieten, Ver¬
käufen Einnahmen erzielen. Ferner erhebt sie Gebühren für Be¬
nutzung der Betriebe, wie z. B. für Schlachthäuser, Wasserwerke,
Schulgeld in manchen Schulen usw. Wenn auch die meisten der
Anstalten, wie Krankenhäuser, Schulen, weit mehr Kosten ver¬
ursachen als Gewinn tragen, so können andere Betriebe, wie
Straßenbahnen, Gaswerke, große Überschüsse erzielen.
Es gibt Gemeinden, die so großen Besitz haben, daß sie von
ihren Bürgern keine Steuern erheben, ja daß z. B. von den
Wäldern aus Gemeindebesitz den Bürgern ein jährlicher Gewinn,
etwa in freiem Brennholz, zukommt. Doch sind das ver¬
schwindende Ausnahmen, kleine Städtchen, die nicht mehr
wachsen und daher wenige Ausgaben haben.
Um große Unternehmen in Angriff nehmen zu können, hat
die Gemeinde ferner das Recht, Anleihen zu erheben, also von
ihren Einwohnern oder anderen Personen Geld zu leihen, das
sie natürlich verzinsen muß; es stehen der einmaligen großen
Einnahme also jährliche Ausgaben gegenüber. Da aber der
Nutzen solcher Anlagen (etwa eines Hafens) auch erst den späteren
Generationen im vollen Umfang zugute kommt, ist die Belastung
durch Zinsen gerechtfertigt. — Von der wichtigsten Einnahme¬
quelle, den Steuern, wird im Zusammenhang mit Staats- und
Reichssteuern die Rede sein.
Staatliche Aufsicht: Die Kommunen sind in ihrer