Full text: Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre

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mals selbständigen Rittergüter liegt die Verwaltung, aber auch 
die Pflicht der Steuerleistung allein in den Händen der Guts¬ 
besitzer, die als Gutsvorsteh er vereidigt werden. 
Gemeindeverbände: Um größere Aufgaben, wie etwa 
Chaussee- oder Brückenbauten, ausführen zu können, vereinigen 
sich mehrere Gemeinden zu Gemeindeverbänden, welche die Lasten 
verteilen. 
Gemeindefinanzen: Daß die Gemeinden große Aus¬ 
gaben haben, ist nach Auszählung ihrer mannigfaltigen Ausgaben 
klar. Zur Anlage und Unterhaltung der Straßen, Plätze, 
Brücken, der Betriebe aller Art und für die Wohlfahrtspflege 
sind sowohl große Summen als Anlagekapital wie auch jährliche 
laufende Summen erforderlich. Dazu kommen die Gehälter der 
Beamten und der von der Stadt angestellten Arbeiter, die in den 
Großstädten nach Hunderten und Tausenden zählen. 
Diesen Ausgaben müssen hohe Einnahmen gegenüberstehen, 
wenn die Finanzlage der Städte gesichert sein soll. Zunächst hat 
die Gemeinde Besitz. Ihr gehören die Straßen, die öffentlichen 
Gebäude, Grundstücke, mitunter Wälder oder Ackerland vor 
dem Weichbild der Stadt. Sie kann aus Pachten, Mieten, Ver¬ 
käufen Einnahmen erzielen. Ferner erhebt sie Gebühren für Be¬ 
nutzung der Betriebe, wie z. B. für Schlachthäuser, Wasserwerke, 
Schulgeld in manchen Schulen usw. Wenn auch die meisten der 
Anstalten, wie Krankenhäuser, Schulen, weit mehr Kosten ver¬ 
ursachen als Gewinn tragen, so können andere Betriebe, wie 
Straßenbahnen, Gaswerke, große Überschüsse erzielen. 
Es gibt Gemeinden, die so großen Besitz haben, daß sie von 
ihren Bürgern keine Steuern erheben, ja daß z. B. von den 
Wäldern aus Gemeindebesitz den Bürgern ein jährlicher Gewinn, 
etwa in freiem Brennholz, zukommt. Doch sind das ver¬ 
schwindende Ausnahmen, kleine Städtchen, die nicht mehr 
wachsen und daher wenige Ausgaben haben. 
Um große Unternehmen in Angriff nehmen zu können, hat 
die Gemeinde ferner das Recht, Anleihen zu erheben, also von 
ihren Einwohnern oder anderen Personen Geld zu leihen, das 
sie natürlich verzinsen muß; es stehen der einmaligen großen 
Einnahme also jährliche Ausgaben gegenüber. Da aber der 
Nutzen solcher Anlagen (etwa eines Hafens) auch erst den späteren 
Generationen im vollen Umfang zugute kommt, ist die Belastung 
durch Zinsen gerechtfertigt. — Von der wichtigsten Einnahme¬ 
quelle, den Steuern, wird im Zusammenhang mit Staats- und 
Reichssteuern die Rede sein. 
Staatliche Aufsicht: Die Kommunen sind in ihrer
	        
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