Full text: Lehrbuch der Staatskunde der vornehmsten europäischen Staaten

266 Spanlen. 
nur? w Robertsons Geschichte von Ame⸗ 
rica. Leip 1777. und RAαν histoire phil. 
Ae— 
Zweyter Abschnitt. 
Buͤrgerliche Verfassung. 
g 
Regie· ¶ Die Regierungsform in Spanien ist 
rungs/ uneingeschraͤnkt monarchisch. 
form. Die castilianische Nation verlohr ihren An⸗ 
theil an der hoͤchsten Gewalt unter Carl v. und 
die aragvnische unter Philipp it.u. v. Der 
Koͤnig ist jetzt daselbst voͤllig uneingeschraͤnkt. 
Von den castilianischen Staäͤdten versammlen 
sich zwar noch stets die Abgeordneten der Staͤdte, 
um einen Reichstag oder Cortes vorzustellen, 
wenn neue Steuren regulirt werden, aber es ist 
eine bloße Foͤrmlichleit. Navarra, Biscayen 
und Asturien haben noch viele Vorrechte. Die 
koͤnigl. Edicte werden in dem Rath von Casti⸗ 
lien registrirt. Bey Huldigungen werden die 
saͤmmtlichen Reichsstaͤnde nemlich die Geist⸗ 
lichkeit, der hohe Adel, die Deputirten der 
geistl, Ritterorden und der Staͤdte versammlet. 
2)Thron Der Thron ist erblich auf maͤnnliche und 
folge. weibliche Nachkommen aber seit 1715 nicht 
mehr nach der castilianischen Erbfolge, sondern 
so daß die Prinzessinnen erst nach Erloͤschun g 
des 
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