Religions Verfassung. 415
Dritter Abschnitt
Religions Verfassung,
g13.
Die herrschende Religion in Rußland Herrsch.
ist die griechische Rel.
Die Aufrechthaltung der griechischen Reli⸗
givn in dem Reiche wird als ein Reichsgrund⸗
gesetz angesehen. Ußter ihren Unterscheidungs ·
lehren von den lateinischen Kirchen ist die Lehre
von dem Ausgang des h. Geistes allein vom
Vater die wichtigste; sie verehrt die Heiligen,
erlaubt aber nur gemahlte Bilder in den Kir⸗
chen; ihre Fasten sind strenge und zahlreich;
der Gottesdienst wird in der alten slavonischen
Sprache gehalten und ist ceremonienvoll.
Glen / Kings Gehraͤuche und Ceremonien der grie⸗
chischen Kirche in Rußland. Leipz 1774.
Von der jetzigen herrschenden Kirche hat sich
eine Parthey im vorigen Jahrh getrennt, mehr
in den Ceremonsen des Gottesdienstes als in
dem Glaubensbegriff Sie nennen sich Staro⸗
wersci, Altglaͤubige, aber die Gegenpartheh heißt
sie Roskolniki Abtruͤnnige. Jetzt werden sie nicht
mehr versolut S Schmidts P. Briese gter Br.
Die russische Kirche ist tolerant und laͤßt
allen Glaubensgenossen die Religionsfreyheit und
den Gottesdienst Die eroberten schwedischen
Provinzen sind der lutherischen Kirche zugethan;
Buͤschings Gesch, der evang. lutherischen Ga
meinen