WWGidMZMiGGMGMMrTGM! 195 MTGMMZMMGMGMMMMT abhängigen Häuptlinge jenes Gebietes, von dieser Erwerbung, die später den Namen Lüderitzland erhielt, hatte er vorher dem Kaiser¬ lichen Auswärtigen Nmte zu Berlin Mitteilung gemacht und um Reichs¬ schutz gebeten. Nls das immer bestimmtere Gerücht auftauchte, daß die Kapkolonie Lüderitzland besetzen wollte, sandte Fürst Bismarck am 24. Npril 1884 das denkwürdige Telegramm an den deutschen Konsul in Kapstadt: „Nach Mitteilung des Herrn Lüderitz zweifeln die Kolonialbehörden (des Kaplandes), ob seine Erwerbungen nördlich des Granjestromes auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sie wollen amt¬ lich erklären, daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutze des Kaisers stehen." Diese Drahtnachricht darf als Nusgangspunkt und der Tag, an dem sie abgeschickt wurde, als der Geburtstag der neuen deutschen Kolonialpolitik gelten. Um den nun einmal betretenen Weg weiter zu verfolgen, forderte der Reichskanzler die Hansestädte auf, über die Lage ihres west- afrikanischen Handels und die für seine Sicherung und Hebung wün¬ schenswerten Maßnahmen zu berichten. Da von ihnen besonders die Wichtigkeit der Sklavenküste und des Busens von Guinea betont wurde, erhielt der kaiserliche Generalkonsul in Tunis, Dr. Gustav Nachtigal, der gewandte und erfahrene Nfrikareisende, den Nuftrag, sich als Neichsbevollmächtigter nach Nfrika zu begeben. Gerade zur rechten Zeit traf er auf der „Möwe" dort ein. Sn Gberguinea hatten bremische Kaufleute, die auf britischem Gebiete drückenden Steuern und Zoll- belästigungen ausgesetzt waren, ihre Niederlassungen in das unabhängige Togoland verlegt, und aus Rache hatten die Engländer die Toga¬ häuptlinge gegen die Deutschen aufgereizt. Nachtigal schloß am 5. Juli 1884 mit dem Könige von Togo ein Schutz- und Trutzbündnis, und feierlich wurde die deutsche Flagge an der Sklavenküste aufgezogen. Das nächste Ziel Nachtigals war Kamerun, wo Hamburger Kauf¬ leute Niederlassungen angelegt und ihren Handel zum bedeutendsten des ganzen Gebietes gestaltet hatten. Nuch hier war es höchste Zeit, daß die „Möwe" anlangte, und daß mit den Negern bindende Verträge abgeschlossen wurden. Denn jeden Nugenblick erwartete man die Nn- kunft eines britischen Beamten, der die Schutzherrschaft seines Landes künden sollte. Tatsächlich traf ein solcher zwei Tage später als Nachtigal ein, freilich nur, um zu erfahren, daß er zu spät ge¬ kommen sei. Später, 1885, wurde die Süd- und Nordgrenze des neuen Schutzgebietes nach langen Verhandlungen mit Frankreich und England bestimmt und gleichzeitig ein zusammenhängender Küstenstreifen für Deutschland gewonnen. Weil die in Kamerun ansässigen Kaufleute ebensowenig wie die in Togo die Nusübung der Oberhoheit und Ver¬ waltung und die damit verbundenen Kosten übernehmen wollten, so erhielten beide Kolonien einen Kaiserlichen Statthalter und wurden Reichskolonien. Nn der Ostküfte Nfrikas, vornehmlich im Gebiet des Sultans von Sansibar, war der deutsche Handel seit den 40 er Jahren ebenfalls der herrschende geworden und übertraf 1874, als der damalige Sultan