354 — Garantiekapital und Reserve, die einmaligen Prämieneinlagen für alle Fälle genügend erscheinen, noch brauchte andrerseits auch, nach allen vor— liegenden Erfahrungen, zur Herstellung voller Sicherheit die Haftung unbegrenzt das ganze Vermögen der Vereinsglieder zu umfassen. Da— rum sollten diese zwar für den Fall größerer Verluste zu weiteren Nachzahlungen verpflichtet sein, doch nicht über 2—30/0 vom versicherten Kapitale. Als Gebiet für die Wirksamkeit des Vereins ward von vorn— herein ganz Deutschland angesehen. Hingegen sollte das Recht des Beitritts vorerst nur Angehörigen des Handelsstandes im weitesten Sinne, unter Einschluß der Fabrikanten, Buchhändler und Apotheker, eröffnet sein. Zwar stellte man sich schon damals die Heranziehung anderer Berufsklassen als eine in der Zukunft liegende Möglichkeit vor. Für den Anfang aber war jene Beschränkung unzweifelhaft eine weise Vor— sicht. Im Handelsstand allein wurde zur Zeit die Versicherung schon allgemein als Bedürfnis empfunden, und nur hier durfte man von vornherein in weiterem Umfang Boden zu gewinnen hoffen. Die kauf— männischen Versicherungen, unter denen die einfachen Warenlager noch weit überwogen und gefährliche Fabrikbetriebe nicht die bedeutende Rolle wie heutzutage spielten, konnten mit Fug und Recht im ganzen als gute Risiken angesehen werden, deren Gefahr unter dem allgemeinen Durch— schnitt blieb. Auch bot die weite räumliche Verteilung des Gesamtrisikos, welche hier Platz griff und die auch für große und leistungskräftige Institute noch eine Fundamentalregel rationellen Geschäftsbetriebes bleibt, in Verbindung mit der Einhaltung mäßiger Summen für die einzelne Versicherung, für das immerhin schwierige Anfangsstadium die uner— läßliche Gewähr gegen bedrohliche Massenverluste. Als reines Privat— unternehmen endlich mußte der Verein natürlich unter Selbstverwaltung seiner Mitglieder stehen, welche durch einen aus den am Sitze oder doch in der Nähe der Hauptverwaltung Ansässigen gebildeten Ausschuß vertreten werden sollten. Als Gehilfe stand unserem Arnoldi bei seinen Vorbereitungen eifrig fördernd zur Seite sein Vetter Gottfried Wilhelm Arnoldi, Inhaber eines ansehnlichen Kolonialwarengeschäftes in Gotha und Mitbeteiligter an der oben erwähnten Tabaksfabrik. Ohne die schöpferische Anlage, welche jenen auszeichnete, war er ein Mann von glücklichem praktischem Instinkt und