q 210 — Einen vweiteren Portschritt brachte das Jahr 1866, in dem die preubische Regierung nach LEinverleibung von Frankfurt, Hessen und Hannover sich entschlob, das Haus Thurn und Taxis zum Verzieht auf seine Postgerechtsame gegen eine Entschädigung gon 3 Nillionen Taler zu veranlassen. Am 1. Juli 1867 wurde der Ubergang der fürstlichen Postanstalten an Preuben vollzogen, an demselben Tage, an welehem auch der Norddeutsche Bund ins Leben trat, dessen Verfassung das Post- und Telegraphenwesen einheitlich regelte. Alle Verschiedenheiten im Posttarife wurden mit einem Schlage im Bundesgebiete beseitigt. Noch in demselben Jahre sehlob der Bund mit Bayern, Württemberg und Baden, ferner mit Osterreieh-Ungarn und Luxemburg Vortrüge ab, in denen die Postverkehrsbeziehungen mit diesen Ländern nach den im Norddeutschen Bundesgebiet geltenden Grundsätzen geregelt wurden. Die Errichtung des Deutschen Reiches erweiterte die nord- deutsche Bundespost zur Reichspost. Diese gilt als Reichs- verkehrsanstalt mit einheitlicher Leitung und einheitlichem Betriebe; denn wennschon Bayern und Mürttemberg ihr Postrecht be— hielten, so vertritt dio Reichspost sie doch dem Auslande gegen- über, und die Postgesetze und die Gebũührensätze gelten in ganze Deutschland. Alle diese Erfolge im Postwesen verdanken wir Stephan, dem ehemaligen Staatssekretär des Reichspostamtes. Ihm verdanken wir aber auch, und zugleieh die ganze Welt, die Gründung des Weltpostvereins Die internationalen Postbeziebungen waren dureh einzelne Verträge geregelt, und deren gab es nieht weniger als 1200. Diese Verschiedenartigkeit der Vorsehriften hemmte den Verkehr ebenso wie den Postbetrieb. Stephan erkannte mit larem Blick die Mibstände und suchte seit 1866 in den Verträgen, die das Ausland mit der norddeutschen Bundespost schlob, ein einfacheres Abrechnungsverfahren und einen engeren Aneinander- schlub der Staaten berbeizuführen. Endlich traten auf seine Anregung hin 1874 alle europãischen Staaten und die Vereinigten Staaten von Nordamerika in Bern zu einem Postkongreb zu- sammen und schlossen den „Allgemeinen Postverein“, dem 22 Staaten mit mehr als 370 Millionen Linwohnern angehörten. An Stelle aller PVinzelverträge wurde ein einheitlicher e eeee angenommen. Infolge zahlreicher weiterer Beitrittserklärungen wurde vier Jahre später in Paris der Verein zu dem „MWeltpost- verein“ erweitert und dem Vereinsvertrage eine unbegrenzte Dauer gegeben. NMan einigte siech dahin, dab innerhalb des Gebietes des Weltpostvereins gleiche Gebühren und einheitliche Versendungs- bedingungen bestehen sollten, ohne Unterschied des Ursprungs und des Bestimmungsortes; als Weltporto nanm man 25 ets — 20 Pfg. für den einfachen Brief, 10 Pfg. für die Posstkarte an. Auf den weiteren Postkongressen, die in Lissabon, in Wien, in Washington