nicht ausführbar. Bei nassem oder neblichtem Wetter darf dann das Vieh nicht auf solche abschüssigen Triften gelassen werden. Die Sennerin ist wegen des Schadens, der ihrem Vieh zustößt, verantwortlich, indem alles ihrer Fahrlässigkeit zugeschrieben wird. Daher darf auch eine Sennerin, der im Sommer ein Thier, wäre es auch nur ein täppisches Kälbchen oder ein wilder Ochse, vom Felsen stürzte, keine feierliche Abfahrt in geschmücktem Zuge von ihrer Alpe halten. Sie darf sich weder selber mit Blumen schmücken, noch ihr Vieh, dem sie statt der Kränze die Stallkette um die Hörner windet. Auch nur die fleißige, aufmerksame und pflichtgetreue Sen¬ nerin, die nicht im müßigen Zwiegespräch mit ihren Nachbarinnen die Zeit verbrachte, darf darauf hoffen, daß man aus dem Thale ihr mit Musik entgegen kommen werde. Nur sie hat es nicht nöthig, wie ihre fahrlässige Collegin, unbemerkt, traurig und still ins Thal hinab zu ziehen und ihr Vieh in die Stallthür des Bauernhofes zu treiben, die ihr niemand dienstfertig öffnet. K,h,. 101. Der Alpenjäger. „Willst du nicht das Lämmlein hüten? Lämmlein ist so fromm und sanft, Nährt sich von des Grases Blüten, Spielend an des Baches Ranft." „Mutter, Mutter, laß mich gehen, Jagen nach des Berges Höhen!" „Willst du nicht die Herde locken Mit des Hornes munterm Klang? Lieblich tönt der Schall der Glocken In des Waldes Lustgesang." „Mutter, Mutter, laß mich gehen, Schweifen auf den wilden Höhen!" „Willst du nicht der Blümlein warten, Die im Beete freundlich stehn? Draußen ladet dich kein Garten; Wild ist's auf den wilden Höh'n!" „Laß die Blümlein, laß sie blühen! Mutter, Mutter, laß mich ziehen!" Und der Knabe ging zu jagen. Und es treibt und reißt ihn fort, Rastlos fort mit blindem Wagen An des Berges finstern Ort;