291 welche jährlich in Preußen gewonnen werden, einen Werth von etwa 3'000000 Mark dar. Die Bernsteingewinnung Preußens verdient daher um so mehr eine Beachtung, als sie unserm Vater lande Eigenthümlich ist und irgend welcher nennenswerthen Concurren^) im Auslande nicht begegnet. 177. Frieäricü MikKekrn !. Eduard Duller und William Pierson. (Gekürzt.) Geschichte des deutschen Volkes. II. Bd. 5. Aufl. Berlin. 1871. .S. 156. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen war ein schlichter, derber Mann, Feind alles Prunkes, sparsam, gerecht bis zur Strenge, rastlos thätig, Gegner alles ausländischen, kurz — deutsch gesinnt. Einfach bürgerlich ging es an seinem Hofe her; Ausschweifungen duldete er weder an sich, noch an anderen. Streng sittlich und religiös hielt er sich und die Seinigen, ein eifriger Protestant und ehrbarer Haus¬ vater. Als Herscher hat er sich höchst bedeutende Verdienste um seinen Staat erworben. Ein Mann von den größten praktischen Talenten, von durchdringendem Scharfblick für das unmittelbar nützliche und zweckmäßige, von nachdrücklichster Thatkraft, wo es galt, alte Schäden auszurotten, den Schlendrian abzuschaffen und immer neue Verbesserungen des materiellen Woles aufzufinden, ist er der Schöpfer der in einem Mittelpunkte vereinigten Verwaltungsmaschine des preußischen Staates geworden und hat allen ihren Rädern die äußerste Triebkraft gegeben. Namentlich aber hat er das Finanzwesens in jene vortreffliche Ordnung gebracht, die seitdem eine Eigenthümlichkeit Preußens geblieben ist. Alle Einnahmequellen sicherte und verstärkte er. Zunächst that er dies bei den Domänen"), deren Bestand er unveräußerlich machte, und deren Ertrag er durch bessere Bewirtschaftung und durch vortheilhaftere Verpachtung sehr zu erhöhen wußte. Sodann führte er den heilsamen Grundsatz allgemeiner Besteuerung ein. Der Adel, bisher von laufenden Steuern frei, mußte dies Vorrecht aufgeben. Der König hob das veraltete Lehenswesen auf und legte den Rittergütern fest bestimmte Grundsteuern auf, der Adel ward dem Staate Unterthan wie die andern Stände. Übrigens ließ der König auch den Städten ihre alten Sonder¬ rechte nicht; er nahm ihre Kämmereikassen in seine Hand, wodurch freilich der städtische Gemeingeist ebenso schwand wie die Vorrechte des Adels. Dagegen vereinigten sich nun alle Mittel des Landes in der Gewalt des Königs, der die gesamte Verwaltung nach einem Plane umgestaltete, den er selbst erdachte. Alle Civil- und Militär-Verwaltung gipfelte in einer Spitze, dem General- Kriegs- und Domänen-Direktorium, welchem er selber vorsaß; ') Die Concurrenz, die Mitbewerbung. 2) Die Finanzen, die Staatseinkünfte, das Staatsvermögen. ;i) Domänen, landesherrliche oder Krongüter. 19*