2. Das bürgerliche Leben. 59 und Promenaden aufgestellt haben, durch besondere Wächter oder Ein— friedigungen gegen den Frevel roher Menschen schützen muß? Viele jedoch sind dem Mutwillen des Frevlers leicht erreichbar. Nichts kann sie dann schützen als die Pietät, d. i. ehrfurchtsvolle Gesinnung. Es ist darum ein abscheuliches Bubenstück, wenn jemand zerstört und beschädigt, was der Fleiß des Künstlers in langer Zeit geschaffen, was wohldenkende Menschen hin⸗ gestellt haben, damit jeder Vorübergehende es mit Lust beschaue und mit— genieße. Schmachvoll ist auch der Baumfrevel oder die mutwillige Be— schädigung der Bäume an den Landstraßen und des jungen Anwuchses in den Gärten, öffentlichen Anlagen und Wäldern. Wer ein Kunstwerk oder ein Denkmal beschädigt, der versündigt sich an seinem Nächsten, dessen Arbeit und Freude er mutwillig zerstört; der Baumfrevler versündigt sich zugleich an einem Geschöpfe Gottes, das keine menschliche Kunst wieder herstellen kann.*) In der Freude am Zerstören und Freveln zeigt sich ein rohes Gemüt. Mit rohen Menschen aber will kein Gebildeter zu tun haben; der Edle verabscheut sie und geht ihnen aus dem Wege; der An⸗ ständige weist sie von sich und duldet sie nicht in seiner Gesellschaft. Wozu man sich hält, dazu wird man gezählt. Meide auch du den Umgang mit rohen Menschen! Achte das Schöne, schone das Nützliche! 58. Sprüche von Friedrich von Logau. . Aus' und Ohren sind die Fenster und der Mund die Tür ins Haus; sind nur diese wohl verwahret, geht nichts Böses ein und aus. 2. Hoffnung ist ein fester Stab und Geduld ein Reisekleid, da man mit durch Welt und Grab wandert in die Ewigkeit. 3Z. Nicht das viele Wissen tut's, sondern wissen etwas Gut's. 4. Sich selbst bekriegen ist der schwerste Krieg, sich selbst besiegen ist der schönste Sieg. 5. Tapferkeit nach außen, Einigkeit von innen! Solchem Volk kann niemand etwas abgewinnen. *) Wer Denkmäler, Bäume, Eisenbahnanlagen, Telegraphen u. a. beschädigt oder zu beschädigen versucht, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. Deutsches Strafgesetzbuch.)