2 18 n haben. Die Beiträge zur Unfallversicherung leisten die Arbeit- geber. Die Vollendung der Arbeiter-Versicherung hat Kaiser Wil- helm IJ. nicht mehr erlebt. Die Sorge dafür hinterliels er seinen Nachfolgern als ein heiliges Vermächtnis. Und Kaiser Wilhelm II. hat bald nach dem Antritt seiner Regierung gezeigt, dass aueh ihm das Wohl der Arbeiter am Herzen liegt. Jeder Staatsbürger, der dureh die Arbeit seiner Hände das tägliche Brot verdient, soll vor der äussersten Not geschutzt sein, wenn er alt ist oder dureh Krankheit erwerbsunfähig wird. Das ist erreicht dureh das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversieherung (1891) Ihr unterliegen alle Arbeiter, sobald sie das 16. Lebens jahr vollendet haben. Die Beiträge werden in der Porm von Arbeitsmarken entrichtet. Jeder Arbeiter hat eine Karto, die Platz für 562 WMochenmarken enthält. Der Arbeitgeber ist ver— pflichtet, die Arbeitsmarken einzukleben; doeh darf er die Hälfte des Beitrages dem Arbeiter vom Lohne abziehen. Gegen diese Leistungen erhält der Versicherte eine Invalidenrente, venn er erwerbsunfähig wird und mindestens fünk Beitragsjahre aufweisen Kann. Er bekommt eine Altersrente, wenn er 70 Jahre alt ist und 30 Beitragsjahre hinter sieh hat. Die Rente ist kein Almosen, sondern des Arbeiters Recht. Das Arbeitersehutzgesetz vom Jahre 1891 trifft wieh tige Verordnungen, wie für das Leben und die Gesundheit der Arbeiter gesorgt werden soll. An Sonn- und Pesttagen dürfen Arbeiter in Bergwerken, Fabriken, Werkstätten, auf Bauten usw. gar nieht, im Handelsgewerbe nur fünf Stunden beschäftigt werden. Die Arbeitsräume und Maschinen müssen so eingerichtet sein, dals die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit, soweit dies möglich ist, geschützt sind. Die Löhne müssen bar ausgezahli werden. Minderjährige Arbeiter können nur mit Zu— stimmung ihrer Eltern in ein neues Arbeitsverhältnis eintreten. Aueh kann festgesetzt werden, dals der von minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn an ihre Eltern oder Vormünder ge- zahlt wird. Kinder unter 13 Jahren dürfen in Fabriken gar nicht beschäftigt werden, Kinder über 13 Jahren nur dann, wenn sie nichh mehr zum Besuehe der Volksschule verpflichtet sind. Es ist ein schöner Ruhm unseres Vaterlandes, dals es sich früher als andere Länder der Arbeiter angenommen Konrad Boet.