34 15. Die Einführung der Reformation. auf ihre alten Freiheiten, und als Christian die Abstellung der Messe im Schleswiger Dom verlangte, erhob der Bischof Einspruch: es sei gegen Ehre und Glimpf, die er höher achte, als sein Leben; er halte fest an den alten Einrichtungen, bis auf einem Landtage eine AÄnderung beliebt werde. Christian konnte nicht mit seinen Absichten durchdringen und wurde bald durch Auf— ruhr in Dänemark, in dem Katholiken gegen Protestanten, Adel und Geist⸗ lichkeit gegen Bürger und Bauern standen, von weiteren Schritten abgehalten. Sowie er aber nach blutigem Kampfe mit Hilfe des kriegserfahrenen Johann Rantzau den Sieg errungen hatte und zur Herrschaft über Dänemark und Nor— wegen gelangt war (15336 — 1559), den berühmten Pommer Johann Bugen⸗ hagen aus Wittenberg nach Kopenhagen berufen und eine evangelische Kirchen— ordnung durch ihn hatte ausarbeiten lassen, konnte er sein Augenmerk den Herzogtümern wieder zuwenden. Auf dem Landtage vom Jahre 1540 ließ er den vereinigten Ständen eine niederdeutsche, von Bugenhagen entworfene Kirchenordnung vorlegen. Aber es erfolgte ein heftiger Widerstand: Wulf Pog⸗ wisch, durch den die Anträge des Königs an die Stände ergingen, war der erste, der widersprach. Im ganzen protestierten 29 Mitglieder der Ritterschaft gegen die neue Ordnung mit der Erklärung, daß sie auch selig zu werden wünschten, aber zu der neuen Lehre nicht übergehen könnten. Es entstand ein großer Lärm auf dem Rathause, und Johann Rantzau bot vergebens seinen ganzen Einfluß auf, die Einwilligung der Stände zu erhalten. Die Versamm— lung verlief ohne Entscheidung. Aber schon in den nächsten Jahren traten große Veränderungen ein. Der letzte römisch-katholische Bischof Ahlefeld starb, und an seine Stelle trat, von Bugenhagen geweiht, Tilemann von Hussen aus Cleve als erster evangelischer Bischof unseres Landes. Ein Landtag zu Rends— burg 1542 brachte die kirchlichen Angelegenheiten zum Abschluß. Jeder Wider⸗ stand war verstummt, und die Kirchenordnung Bugenhagens ward am 9. März von Räten, Prälaten, Ritterschaft, Mannen und Städten einträchtig angenommen, beliebt und bewilligt. So war unsere schleswig-holsteinische Landeskirche gegründet. Alle katho— lischen Einrichtungen verschwanden allmählich. Die Güter und Pfründen des Bischofs wurden von den Landesherren eingezogen, die Bettelorden aufgehoben und ihre Gebäude und Besitzungen meistens den Städten überlassen und zu Armenhäusern und anderen Zwecken verwandt. Von den größeren Klöstern, die durch reiche Besitzungen sich auszeichneten, wurden die meisten gleichfalls nach und nach eingezogen und ihr Landgebiet in Amter verwandelt. So sind die Ämter Reinbek, Mohrkirchen, Cismar, Lügumkloster, Bordesholm, Reinfeld und das 1867 an den Großherzog von Oldenburg abgetretene Ahrensbök ent— standen. Nur die ehemaligen, schon zur Zeit Adolfs IV. und früher gegrün— deten Nonnenklöster zu Schleswig, Preetz, Itzehoe und Ütersen blieben bestehen, wurden aber zu Versorgungsanstalten für unverheiratete Töchter des Adels umgestaltet. Trotz der neuen Kirchenordnung dauerte es jedoch noch viele Jahre, ehe alle römischen Gebräuche verschwanden. Noch bis in die Mitte des 17. Jahr⸗ hunderts war die lateinische Sprache beim Altardienste überall in Gebrauch; ja, in Flensburg wurde erst 1725 diese Unsitte abgestellt und in einzelnen Teilen Holsteins gar erst 1746.