1. 18 ein prächtiges Gastmahl, nach welchem er von dem Volke mit Mur sik, Fackeln und Lampen nach Hause begleitet wurde. Das erbeutete Gold und Silber wurde in den Staatsschatz nieder- gelegt. Die Soldaten wurden verabschiedet und entlassen Lex auctorati et dimissi sunt). Anmerkung.1 . Wenn der Sieg zur See erkämpft worden war, so hieß der Triumph triumphus navalis. 2. War der Sieg ohne große Schwierigkeit erfochten wor- den, so hielt der Feldherr einen minder feyerlichen Einzug, welcher ovatio hieß. Hier ging oder ritt er in die Stadt, trug eine Krone von Myrten, und opferte ein Schaf (ovis). §. 186. Militär-Strafen. So wie militärische Verdienste glänzend belohnt wurden , so wurde dagegen auch jedes militäri s < e Vergehen mit exemplarischer Strenge bestraft. Mach dem Grade der Ver- gehungen gab es sssc<werere und gelindere Militär- Strafen. Dieselben wurden gewöhnlich von den Tribunen der Legionen und den Präfecten der Bundesgenossen, mit Zuziehung des Kriegsrathes (consilio convocato), gegen die Schuldigen verhängt; bisweilen wurde die Strafe von dem commandiren- den Oberbefehlshaber selbst dictirt, von welchem man nicht weiter appelliren konnte. Die s< w er eren Militär-Strafen waren folgende : 1) Verr äth er (proditores, perduelliones), Überläufer transfugae), und v orsäg l ich e Übertreter der Kriegsgessetze wurden gewöhnlich mit dem Beile enthauptet (securi per- eussi), oder von den Soldaten mit Schwertern erstochen (gla- dio persossi). Bisweilen wurden sie mit Steinen unter einer Flechte getödtet (Iapidibus cooperti sub crate necati). Gros- ße Verbrecher wurden vom tarpejischen Felsen herabgestürzt. 2) Die Strafe für Diebstähle (kurtum), Desertien (ka- ga), Meineid (perjurium) und Treulosigkeit (perkidia) be- stand in Stockschlägen bis auf den Tod. Diese Strafe hieß fustuarium. Wenn dieselbe an einem Soldaten vollzogen wur- de, berührte ihn der Tribun zuerst mit einem Stabe, und auf dieses Zeichen fielen alle Soldaten der Legion mit Stùöcken