III. Karls des Großen Universalmonarchie 59 wisse Hoheitsrechte in bestimmten Gebieten erlangt und so den Grund zum späteren Kirchenstaate gelegt. Karl der Große (768—814) : Pippin teilte vor seinem Tode (768) das Reich unter seine Söhne Karl und Karlmann. Da Karlmann schon nach drei Jahren starb, konnte sich Karl mit Übergehung der unmündigen Söhne seines verstorbenen Bruders zum Alleinherrscher aufschwingen (771). Seinem Vater Pippin verdankte er die erbliche Königswürde, von ihm über- nahm er ein nach außen angesehenes, im Innern gefestigtes Reich, dessen. romanisch-germanische Bevölkerung bereits ganz im Banne christlicher Kultur stand. Auch der für die Zukunft be- deutsame Bund des fränkischen Königtums mit dem Papsttum war von Pippin in die Wege geleitet, ein Bund, der aber erst dann wirklich bedeutungsvoll werden konnte, wenn einmal die Macht der Langobarden ganz gebrochen war. Auch standen von den festländischen Westgermanen immer noch die nord- deutschen Sachsen ganz außerhalb des fränkisch-christlichen Kulturkreises, An der KElbe-Saale-Linie drohte das sich mächtig ausbreitende S1a wentum den Weg nach Osten zu versperren. Die einst zum römischen Kulturkreis gehörigen Donauländer waren der Barbarei asiatischer Horden (Avaren seit 568) zum Opfer gefallen. Karl erkannte alle diese ihm von seiner Zeit ge- stellten Aufgaben mit scharfem Blicke. Indem er sie voll Tat- kraft durchführte und das gesamte christliche Abendland zu einer gewaltigen Monarchie zusammenfaßte — was nach der Auf- fassung jener Zeit nichts Geringeres als eine Wiederher- stellung des Weströmischen Kaiserreiches bedeutete — legte er die geschichtliche Entwicklung des Abend- landes für viele Jahrhunderte fest und verdient darum mit vollem Rechte den Beinamen „der Große“ Unterwerfung der Sachsen (772—804) : Die Sachsen hatten das nordwestliche Deutschland zwischen Rhein und Elbe inne und zerfielen in die Gruppen der Westfalen, Engern (beiderseits der mittleren Weser), Ostfalen und Nord- albinger (nördl. der untersten Elbe). Das Volk lebte noch in altgermanischer Freiheit, ohne staatlichen Verband, treu fest- haltend an dem heidnischen Glauben der Väter. Den vier Stam- mesgruppen stand nur in Kriegszeiten je ein Herzog vor. Die