gleich gab ihm der Kaiser ein (das sogenannte Kleine) Privilegium, in weichem er ihm die ausschließliche Gerichtsbarkeit in seinem Lande er- teilte, ihn nur zum Besuche der kaiserlichen Hoftage in Bayern verpflichtete, der Heeresfolge, außer in einem an Österreichs Grenzen entbrannten Reichs- kriege, “enthob und ihm sowie seiner Gemahlin das Recht einräumte, ihr Land auch auf die Töchter zu vererben und, falls sie keine Kinder hätten, den Erben selbst zu bestimmen. Hiedurch wurde Österreich ein geschlossenes, vom Reiche fast unabhängiges Fürstentum. Infolgedessen wuchs das Streben des Landesfürsten, seine Rechte” auch im Innern zu erweitern, was ihm noch dadurch erleichtert wurde, daß es in seinen Gebieten keine Grafschaften und weniger geistlichen Be- sitz gab als in den anderen Alpenländern. Seine Residenz verlegte Heinrich jetzt nach Wien („Am Hof“), welches während der Kreuzzüge infolge seiner Lage an der Donau, dem Hauptwege nach dem Orient, ein rasch aufblühender Mittelpunkt des Handels geworden war. Dort gründete er als Familiengrabstätte ein Benediktinerkloster, in welches er schottische und irische Priester aus Regensburg berief (Schottenkloster). Um dem Bedürfnisse der rasch zunehmenden Bevölkerung in der sich auch räumlich ausdehnenden Stadt zu genügen, ließ er eine Kapelle des heiligen Stephan zu einer Kirche umbauen (Stephanskirche). 4) Beginn der Vereinigung der Alpenländer. Unter Leopold_V. dem Tugendhaften (1 177—1194), dem durch Ritterlichkeit hervorragenden Sohne und Nachfolger Heinrichs II. beginnt die glänzendste Epoche der Babenberger. Das Gebiet des Herzogtums wurde zuerst im Norden erweitert und sichergestellt. Der Herzog von Böhmen verlangte nämlich die Abtretung des „Nordwaldes“ samt den bis an die Grenzen Böhmens und Mährens jetzt schon reichenden Rodungen als angeblich böhmischen Besitzes. Der infolgedessen entstandene Krieg wurde durch Schiedsspruch des Kaisers Friedrich I. zugunsten Österreichs beendigt. Eine weit großartigere Gebietserweiterung brachte den Babenbergern die Erwerbung der Steiermark. Da Herzog Ottokar IV. an einer schweren Krankheit litt und keine Erben _hatte, trat er sein Land durch einen Erbvertrag (die Georgenberger Handfeste) für den Todesfall an Herzog L&0pöld”V. ab (1186). Ein Jahr danach kam die Nachricht vom Fälle Jerusalems und der greise Kaiser Frie drich I. zog nach Palästina. Auch Leopold V. folgte später nach und nahm an der Eroberung von Accon lebhaften Anteil. Dort kam es zu Mißhelligkeiten zwischen ihm und Richard Löwenherz, worauf er in die Heimat zurückkehrte. Als Richard, um dem ihm wegen seiner Parteinahme für die Welfen feindlich gesinnten Kaiser auszuweichen, bei der Rückkehr vom Kreuzzuge den Weg heimlich