“78 welche nicht zum Katholizismus übertraten, mußten ihre Güter verkaufen und auswandern; nur in Schlesien und in der Lausitz, welche dem Kurfürsten von Sachsen für seine Kriegskosten verpfändet wurde, erhielten die Stände Religionsfreiheit und Amnestie. Im Jahre 1627 wurde dann für Böhmen, 1628 für Mähren die „verneuerte Landesordnung“ erlassen, welche die böhmischen Länder für ein Erbreich erklärte. Der Prä- latenstand kam wieder in den böhmischen Landtag, und zwar als erster Stand; der Landtag durfte aber bloß mit Zustimmung des Königs berufen werden, verlor die gesetzgeberische Initiative. und behielt nur das Recht der Steuerbewilligung. Ebenso wurden die Rechte der Landtage Mährens und Sehlesiens eingeschränkt. In Nieder- und Oberösterreich wurden die Haupträdelsführer ebenfalls durch Güterkonfiskation bestraft; doch behielten die Stände Nieder- Österreichs ihre Religionsfreiheit. Die Wiedereinführung des Katholizismus vollzog; sich hier ohne erheblichen Widerstand. — Härter verfuhr man in Oberösterreich. Die Gegenreformation führte hier (1625) zu einem Bauernaufstande (unter Stephan Fadinger und Willinger vom Katterhof), der erst (1627) durch kaiserliche und bayrische Truppen unterdrückt werden konnte. Mit Bethlen Gabor wurde ein Friede geschlossen (zu Nikolsburg, 1622); Er wurde zum Reichsfürsten erhoben und erhielt die Herzogtümer Ratibor und Oppeln erblich, Siebenbürgen nebst den angrenzenden 7 nord- östlichen Komitaten Ungarns lebenslänglich; Ungarn wurde die Religions- freiheit verbürgt. Die beiden schlesischen Herzogtümer gab jedoch Bethlen nach einem neuerlichen Kriege wieder zurück (1624). Die nachfolgende Zeit des dreißigjährigen Krieges brachte großes Unheil über die habsburgischen Länder. Der Kaiser erlangte zwar im dänischen Kriege (1625—1629) durch die Siege Wallensteins die Übermacht in Deutschland, welche das Restitutionsedikt (1629) sichern sollte. Der schwedische Krieg (1630—1635) machte aber alles zunichte. Nun wurden auch die böhmischen Länder zum Kriegsschauplatz und Wallensteins Heer verwüstete sie ebenso wie die Schweden. Dazu gesellte sich die zweideutige Haltung Wallensteins, welche zu seiner Ermordung führte (1634). Ein vorübergehender Erfolg der kaiserlichen Waffen bewog zwar den Kurfürsten von Sachsen, der sich den Schweden angeschlossen hatte, wieder auf die Seite des Kaisers zu treten, es mußte ihm jedoch hiefür die Lausitz erblich überlassen werden (1635). Auch ein Teil der Vorlande ging verloren, als sich Frankreich mit Schweden verband (schwedisch-französischer Krieg, 1635—1648). Während dieses Krieges starb Ferdinand II.