Zustände in der ersten Hälfte des griechischen Mittelalters. 19 § 20. Die wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch jetzt spielt die Viehzucht noch eine bedeutende Rolle; Königsföhne weiden ihr Vieh 'auf den Bergtriften, der Reichtum des Odysseus besteht zu einem wesentlichen Teile aus seinen Herden. / Daneben aber hat sich der Ackerbau entwickelt: man düngt bereits den Boden, baut Wein und anderes Obst und den Ölbaum.' Neben diesen Zweigen der Urproduktion ist das — die Rohstoffe verarbeitende, veredelnde — Gewerbe noch wenig entwickelt. - Zwar giebt es einige Gewerbe, "'die für den Verkauf arbeiten, z. B. das der Schmiede, das der Sänger, Ärzte, Herolde, die für Lohn ihre Dienste anbieten; aber im ganzen ist die Arbeitsteilung noch wenig fortgeschritten; wie man Eigenwirt- die Bodenerzeugnisse, die man braucht, selbst gewinnt, so fertigt man W seine Geräte, seine Kleider selbst; man kauft nur, was man nicht produzieren kann, Metalle und Metallgeräte, orientalische Luxus- "H- < - - waren. \ So ist denn ber Austausch von Gütern, der, Handels- verkehr, sehr gering: die Edelmetalle werden hochgeschätzt^aber noch nicht als, Geld gebraucht; als Tauschmittel gilt das VieH Man'nennt eine solche Art der Wirtschaft Eigenwirtschaft"oder, weil sie noch kein Geld, sondern nur den Austausch von Naturalien kennt, Naturalwirtschaft. frhm konnte, sobald ein Privateigentum an Grund und Boden entstanden war, die Gleichheit des Besitzes"uch^wenn sie ursprüng¬ lich vorhanden war, nur durch gesetzliche Maßregeln, wie in Sparta, festgehalten werden; wenn diese fehlten, so mußten sich — auch ab¬ gesehen von kriegerischen Eroberungen, die zur Knechtung der Be- siegten führten — schon durch Erbteilungen wie durch Heiraten Unterschiede des Besitzes herausbilden: es entstand ein Großgrund- ^roßgrund- / besetz. / In einer Zeit aber, wo es noch kein vom Grundbesitz los- gelöstes Gewerbe gab, wo man nichts erzeugen, nichts erwerben konnte", ohnTWuteil am Grund und Boden zu besitzen, konnte, wer keinen oder wenig Grundbesitz hatte, seine Selbständigkeit dem großen Besitzer gegenüber nicht behaupten. \ Er wurde abhängig von dem, der ihm Arbeit und Nahrung gab; so geriet die bäuerliche Bevölke¬ rung, auch wenn sie ursprünglich frei war, zum großen Teile in die Hörigkeit der Adligen. Bauern^ § 21. Stände. Dadurch entstand eine Gliederung der.Standes IAerung Das Volk schied sich in einen.Adel mit bedeutendem Landbesitz, der aus Streitwggen, später zu Roß ins Feld zog, und die Klasse der kleinen Bauern, die zum guten Teil hörige Leute der Adligen waren / auf ihren Gütern arbeiteten und ihnen einen Zins zahlten, nicht in Geld, sondern in Erzeugnissen der Land- und Viehwirt- schaft oder ihrer Handarbeit. ! Dazu trat die gänzlich unfreie Volks- / 2*