62 C. Römische Geschichte. Erste Periode. (classis = Aufgebot; Bdtg. von classicus, klassisch!) geteilt; die erste mit dem Mindestbesitz einer Vollhufe von ca. 20 preufs. Morgen umfafste 80 centuriae, die zweite (wenigstens 15 Morgen), dritte (wenigstens 10 Morgen) und vierte (wenigstens 5 Morgen) je 20 centuriae, die fünfte (wenigstens 21/2 Morgen) 28 (oder 30) centuriae; die weniger Grundbesitz besafsen oder nur bewegliches Yermögen hatten, waren vom Kriegsdienste im allgemeinen befreit und bildeten eine Centurie (proletarii); die 5 Klassen waren kriegs¬ dienstpflichtig als Fufssoldaten, deren Ausrüstung sich nach ihrem Yermögen richtete. Dazu gab es 18 Centurien equites (Ritter), bestehend aus den besonders brauchbaren der Yollhufenbesitzer; sodann 2 Centurien Werkleute und 2 (oder 3) Spielleute. Zur Beschlufsfassung in militärischen Angelegenheiten (Zustimmung zum Angriffskrieg u. s. w.) trat die gesamte waffenfähige Mann¬ schaft, nach Centurien geordnet, zusammen (comitia centuriata); die Stimmen der equites und der zur ersten Klasse gehörigen bildeten schon die absolute Mehrheit. Nach der Abschaffung des Königtums wird diese Yersammlung die mafsgebende in allen politischen Entscheidungen, die Curiatcomitien bleiben ein nur formell mitwirkender Faktor. Zum Zweck der Veranlagung in die einzelnen Klassen wurde in bestimmten Zeiträumen ein Census vorgenommen, der mit der Ceremonie eines Sühnopfers (lustrum) schlofs.1 d) Das Sakral wesen. Gemäfs ihres auf das Praktische gerichteten, nüchternen, unkünstlerischen Verstandes zeigt die Religion (religio = peinliche Beobachtung der vorgeschriebenen Formeln und Ceremonieen) der Römer keine Spur von dem Reich¬ tum an Phantasie und Poesie der Griechen; ihre Götter sind (wenig persönliche) Natur-, Feld- und Gartengötter oder reine Abstraktionen. Als das Griechentum in Rom Eingang fand, iden- tificierte man die griechischen mit den ihnen grofsenteils wesens¬ fremden römischen Gottheiten. Die Religion ist Staatsanstalt, die Priester Staatsbeamte. Man hat zu unterscheiden zwischen den Priesterschaften, denen der Kultus einer bestimmten Gottheit ob¬ liegt (flamines, die den Kultus des Juppiter fflamen Dialis], des 1) Die Centnrienverfassung ist also keine Timokratie.