III. Die Zeit vom 2. Pariser Frieden bis zur Gründung des Deutschen Reiches. 161 politischen Verhältnisse, die Schneidigkeit und Schlagfertigkeit seiner Rede einen Namen gemacht. 1851 war er als Gesandter zum Deutschen Bundestage nach Frankfurt geschickt worden und hatte hier mit Geschick und Energie die Stellung Preußens den österreichischen Anmaßungen gegenüber vertreten. Hier hatten sich ihm die Ziele festgestellt, die eine gesunde preußische Politik in der nächsten Zeit verfolgen müsse. 1859 war er als Gesandter nach St. Petersburg und im Mai 1862 in gleicher Eigenschaft nach Paris gegangen. S. kunstgesch. Anhang Nr. 83. Der Verfassungskonflikt wurde unter ihm zunächst nicht zum Austrag gebracht, sondern der Gegensatz zwischen der Regierung und der Volks- Vertretung noch verschärft. Seine Bedeutung trat aber bald hinter den großen Ereignissen der auswärtigen Politik zurück. Als im Jahre 1863 ein Aufstand in Polen ausbrach, schloß Preußen mit Rußland eine Militärkonvention ab und sicherte sich durch die wertvolle Unterstützung, die es gewährte, die Freundschaft des mächtigen Nachbarn. In demselben Jahre lud der Kaiser Franz Joseph von Österreich die deutschen Fürsten zu einem Kongreß nach Frankfurt ein, um über eine Reform der Bundesverfassung mit ihnen zu beraten; da aber König Wilhelm fernblieb, „da das Werk einer zeitgemäßen Verbesserung der Bundesverfassung nicht ohne eingehende Vorarbeiten mit einer Zu- sammenkunft der Souveräne begonnen werden könne", verlief der Fürstentag ohne Ergebnis. In den Kriegen, durch die die Einigung Deutschlands erreicht wurde, bewährte sich das Werk des Königs, die reorganisierte Armee. Chef des Großen Generalstabes war General Helmut von Moltke. Geboren am 28. Oktober 1800 in Parchim in Mecklenburg, trat er zunächst in dänische, später in preußische Dienste. Eine längere Urlaubsreise führte ihn in die Türkei, hier nahm er an den Kämpfen des Sultans gegen Mehemed Ali von Ägypten teil. Nach seiner Rückkehr gehörte er fast ununterbrochen dem Generalstabe der Armee an. § 107. Der Deutsch-dänische Krieg. (1864.) Als die deutschen Groß- mächte Preußen und Österreich 1852 dem Londoner Protokoll beitraten und die Nachfolge der Glücksburger Linie auch in den Herzogtümern Schleswig und Holstein anerkannten, verpflichtete sich Dänemark ihnen gegenüber dazu, die Rechte der Herzogtümer zu schonen, sie niemals den Dänen unterzuordnen, Schleswig insbesondere nicht einzuverleiben, die deutsche Nationalität nicht zu unterdrücken und endlich Holstein nach seiner alten Verfassung zu regieren. Diese Verpflichtungen wurden nicht innegehalten, vielmehr die Rechte der Herzogtümer durch die von Friedrich VII. erlassene Gesamtverfassung für Dänemark und Schleswig- Holstein verletzt. Da Holstein und Lauenburg zum Deutschen Bunde ge- hörten, erhob der Bundestag in Frankfurt Protest, sandte Exekutions-