V orwort. Man wird schwerlich mehr fürchten dürfen einem Wider¬ spruch zu begegnen, wenn man verlangt, dass der geschicht¬ liche Unterricht auf unseren Gymnasien und Realschulen nicht fernerhin mit dem Jahre 1815 schliesse, sondern bis zum Jahre 1871 herabgeführt werde. Der relative Abschluss, den die Entwickelung der europäischen, der deutschen vornehmlich und der italienischen Dinge durch die Ereignisse von 1870 und 71 gefunden, hat eine im strengeren Sinn geschichtliche Behandlung des hochwichtigen Abschnitts vom zweiten pariser bis zum frankfurter Frieden möglich gemacht: und wie sehr es im nationalen Interesse liegt, dass die Jugend unserer höheren Schulen, welcher in unserem bewegten öffentlichen Leben weiterhin die Aufgabe zufällt, einen leitenden, mässigenden, klärenden Einfluss auf ihre Mitbürger auszuüben, über die jüngste Vergangenheit gründlich orientirt sei, als gegenwärtig der Fall sein dürfte — darüber wird es keiner weiteren Worte bedürfen. Wird aber das Interesse für diesen ¡Zeitabschnitt nicht in der Schule geweckt, so wird es bei der Mehrzahl überhaupt nicht erwachen. Ein Missverständniss ist hier gleich an der Schwelle ab¬ zuweisen. Wir verlangen die Ausdehnung des Geschichts¬ unterrichts nicht bis zur „Gegenwart“, sondern ausdrücklich bis 1871, der letzten Grenze, bis zu welcher vorläufig geschicht¬ licher Unterricht, der kein Unterricht in der Tagespolitik sein soll, möglich ist: der kirchlich - politische Streit z. B., der augenblicklich auf der Tagesordnung steht, fällt nicht mehr in den Bereich des geschichtlichen Unterrichts. Die Erkennt- niss von der Nothwendigkeit der Ausdehnung des geschieht-