126 Einleitung 11. Die Geschichte der außerdeutschen Siaaien im 14. und 15. Jahrhundert. § 86. Einleitung. ^Verfall des Römischen Imperiums.] Der Gedanke des Römischen Kaisertums, der in den früheren Jahrhunderten der abendländischen Geschichte noch überaus mächtig war und sozusagen alle Verhältnisse beherrschte, verlor je länger desto mehr seine Kraft und seine Bedeutung, die doch darin bestanden hatte, daß sich alle christlichen Nationen des Abendlandes als eine zusammenhängende und zusammengehörige Völkerfamilie mit gleichem Streben und gleichen Zielen betrachteten: die einzelnen Länder im Osten und Westen des Reiches, ja selbst in Italien fühlten sich vielmehr selbständiger und bildeten sich immer mehr zu eigenartigen nationalen Staaten heraus. Polen gelangte zu einer hohen Blüte und riß 1466 ein gutes Stück deutschen Landes an sich; die drei skandinavischen Reiche, Dänemark, Norwegen und Schweden, vereinigten sich 1397 durch die Union von Kalmar zu einer Personalunion und trugen dadurch nicht wenig dazu bei, der Ausbreitung des Deutschtums im Norden Europas Einhalt zu thun; namentlich aber Frankreich und England schritten auf der schon früher betretenen Bahn der nationalen Selbstbestimmung weiter und sollen hier daher eingehender behandelt werden. England. l^Das Haus Plantagenet 1154—1399.] In die Zeit der letzten Plantagenet (Eduards I., II. und III. und Richards II.) fielen Kämpfe im celtischen Wales'), in Schottland und gegen Frankreich, mit dem England länger als hundert Jahre im Kriege lag. Im Zusammenhange mit diesen Kämpfen stand die weitere Aus¬ bildung der englischen Verfassung: das Parlament, immer öfter zum Zwecke von Geldbewilligungen für die Regierung berufen, erlangte als Ersatz hierfür vollen Anteil an der Gesetzgebung und schied sich seit Eduard III. (1347) in ein Oberhaus (Prälaten und Barone) und ein Unterhaus (Ritter und Städte). Zugleich traten auf kirchlichem und wirtschaftlichem Gebiete große Bewegungen ein: die in gedrückter Lage befindlichen Bauern erregten, z. T. unter dem Einflüsse des Oxforder Professor Wicliffe und unter Führung des Ziegelbrenners Wat, i) Eduard I. verlieh einem in Wales geborenen Sohn den Titel eines Prinzen von Wales (1282); da dieser Sohn bald darauf durch den Tod eines älteren Bruders Thronerbe wurde, so erhielt fortan der jedesmalige Thronerbe eben jenen Titel.