Febr. 1848. 1834. 20. Jan. 1841. 794 Die Revolutionsbewegungen 1848 und 1849. §. 1079. 1080. sichten niederzuhalten suchte, sie drangen doch ins Volk und wirkten durch die Heimlichkeit um so stärker. §. 1079. Bayern. Da wurde das deutsche Volk durch die Kundein Ausre- gung gesetzt, der bejahrte König Ludwig von Bayern sei von den Netzen einer spanischen Tänzerin, Lola Montez, bestrickt, lasse sich durch sie nicht nur zu den thörichtsten Verschwendungen hinreißen, sondern bedrohe auch mit Amtsentsetzungen und Ungnade Alle, die der neuen „Dübarry" ihre Huldigung versagten. Die ultramontane Partei, die seit Jahren den König und das Reich unumschränkt beherrscht hatte, gerieth aus un¬ bekannten Gründen mit der prostituirten Mätresse in Zwiespalt und sah sich plötzlich in ihrer Macht bedroht. Das Ministerium Abel und die Häupter der Ulttamontanen an der Universität wurden entlassen und erlebten somit nach einer unheilvollen Wirksamkeit einen unverdienten ehrenhaften Fall. Das langmüthige bayerische Volk gerieth in Un¬ ruhe , als Die strengkirchliche Geistlichkeit das sittenlose Leben des Königs enthüllte und den Widerstand der Frommen als die einzige Ursache ihres Falls darstellte; als die zur Gräfin von Landsfeld erhobene Tänzerin mit schamloser Frechheit ihre Schmach und ihren Einfluß zur Schau trug; als die grenzenlose Schwachheit und Verblendung Ludwigs dem aus Gott stammenden Königthum und der Majestät des Throns den schir¬ menden Glanz raubte. Selbst die Aussicht auf längst gewünschte Reformen und auf ein zeitgemäßes Regierungssystem unter einem neuen Ministerium war nicht im Stande, die Mißstimmung des Volks zu zerstreuen, und die liberale Partei, die man zu gewinnen hoffte, zeigte keine Lust, ihre Sache durch Beförderung eines die Sitte und den Anstand verletzenden Verhältnisses zu beflecken und den Gegnern Gelegenheit zur Verunglimpfung zugeben. So herrschte unter allen Ständen, mit Ausnahme einiger servilen Hofleute und Beamten, eine trübe, mißvergnügte Stimmung, die endlich am Vorabend der fran¬ zösischen Februarrevolution einen offenen Aufstand herbeiführte, als der König, verdrie߬ lich, daß die Studirenden, theils im sittlichen Unwillen, theils ans Anhänglichkeit an die gestürzten ultramontanen Führer, einer von der Mätresse begünstigten Studentenverbin¬ dung den Umgang versagten, die Universität auf einige Zeit schließen ließ und den Stu¬ denten die Abreise gebot. Nach einem kurzen Straßenkampf, den die Bürgerschaft, die Studenten und der Pöbel vereint gegen die Polizeimannschaft und das milv verfahrende Militär bestanden, sah sich der König zur Zurücknahme der Suspension der akademischen Vorlesungen und zur Entfernung der Gräfin bewogen. §.1080. Freifchaaren und Sonderbund in der Schweiz. Gleich¬ zeitig mit diesen Erscheinungen warfen die Vorgänge in der Schweiz einen mächtigen Zündstoff in die aufgeregten Gemüther. Ueber ein Jahrtausend war die katholische Schweiz an das Bisthum Constanz geknüpft gewesen. Bei der neuen Gestaltung der Dinge nach Napoleons Sturz wurde sie unter einen vom Papst unmittelbar ernannten Generalvicar gestellt, der bald in Luzern, bald in Schwyz seinen Sitz hatte und in dessen Gefolge die Jesuiten in Freiburg und Wallis einzogen und vielbesuchte Erziehungsan¬ stalten gründeten. Die Iulirevolution verkümmerte den Ultramontanen den Siegdie demokratischen Verfassungsänderungen waren der Hierarchie entgegen, und auf der (Kon¬ ferenz zu Baden beschloß die Partei der Bewegung, daß die Kirche unter die Auf¬ sicht des Staats gestellt, freie Nationalerziehung eingeführt und die Klöster zu gemein¬ nützigen frommen Zwecken beigezogen werden sollten. Ungeachtet der Protestation der römischen Partei nahmen nun mehrere gemischte Kantone, namentlich die radicale Regie¬ rung des Aargau, die Verwaltung des Klosterguts in die eigene Hand, und als des¬ halb im letzteren Kantone die katholische Partei einen Aufstand gegen die im Sinne der Badener Artikel abgeänderte Verfassung erhob, benutzte die Regierung diese Gelegenheit, um die acht Klöster, darunter das reiche Muri, die Stiftung des Hauses Habsburg, „als Sammelplatz des Aufruhrs", durch einen Beschluß des großen Raths „für allge¬ meine Zwecke des Unterrichts und der Wohlthätigkeit" in Beschlag zu nehmen. Ohne Rücksicht auf die Protestationen der katholischen Kantone und Oesterreichs gegen diesen „kirchenräuberischen" Act zu nehmen, blieb die aargauische Regierung im Besitz des Kloster-