2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. 55 jeder freiheitlichen Regung. Die Gesandten der größern deutschen Staaten kamen in Karlsbad zu einer Beratung zusammen. Deren Ergebnis waren die sogenannten Karlsbader Beschlüsse. Sie betrasen: Überwachung der Universitäten, der Presse und demagogischer Ver¬ bindungen. Die Universitäten wurden unter die Aufsicht eines Regierungs¬ kurators gestellt, der sowohl die Vorlesungen der Professoren als auch das Verhalten der Studenten überwachte. Die Burschenschaften wurden verboten. Alle täglich erscheinenden Blätter, heftweise erscheinenden Schriften und solche, die weniger als zwei Druckbogen umfaßten, bedurften vor der Drucklegung der Genehmigung der Landesbehörde. Eine Kommission, die in Mainz ihren Sitz hatte, sollte nach den Urhebern staatsgefährlicher Umtriebe und demagogischer Verbindungen forschen und für deren Bestrafung Sorge tragen. Jahn, der manchmal unvorsichtig in seinen Äußerungen war, wurde auf die Festung Küstrin gebracht; Schleiermacher mußte sich auf Ehren¬ wort verpflichten, Berlin nicht zu verlassen, und Arndt wurde seiner Professur in Bonn entsetzt. Joseph Görres, der am Rheine durch seine Zeitung „Rheinischer Merkur" freiheitliche Ideen verkündete, entzog sich der Verhaftung durch die Flucht nach Frankreich. Die Bundestagsbeschlüsse von 1832. Auf der Ruine des Schlosses Hambach in der Rhempsalz1) fand im Jahre 1832 eine große Volks¬ versammlung statt. Hier wurden Reden gegen die Fürsten gehalten, die Proklamierung einer deutschen Republik gefordert. In Frankfurt er¬ stürmten im folgenden Jahre einige junge Doktoren und Studenten die Wache. Diese Ereignisse gaben Veranlassung zu neuen Bundestags¬ beschlüssen „zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe". Infolge dieser Bestimmungen waren alle politischen Vereine verboten; Volksversammlungen und Volksfeste durften nur mit höherer Genehmigung stattfinden. Der Bundestag setzte eine neue Demagogenverfolgung ins Werk, der viele Studenten zum Opfer fielen. In Preußen wurden 39 Burschenschafter, darunter Fritz Reuters) zum Tode verurteilt; der König begnadigte sie zu Festungshaft. Die Teilnehmer an dem Ham- bacher Feste waren meist friedliche Bürger, die mitliefen und mitschrien, aber an einen Umsturz der bestehenden Staatsordnung nicht dachten.3) x) Bei Neustadt a. d. Hardt. 2) Vgl. Ut mitte Festungstid- ®) Ein unverdächtiger Zeuge, Fritz Reuter, erzählt über den Grund seiner Verhaftung: „De sogenannte Referent in uns' Sak, de Herr von Tschoppe, de ut de Akten den gruglichen Hochverratskonat (— Versuch) ritte dresselt hadd, was wahn¬ sinnig un sturw of as en Wahnsinnige. Den hadden sei tau rechter Tid inspunnen sullt, denn rotrett Düsende von Familien vor unnütz Elend un Angst bewahrt