Vorwort. Eine Verfügung des Königl. Prenß. Ministeriums der geist¬ lichen 2C. Angelegenheiten vom 28. April 1857 bestimmt, daß der Unterricht in der Geschichte und Geographie sich in allen Klassen der Gymnasien an ein Lehrbuch oder Tabelle» anschließen soll?) Die erläuternden Bemerkungen zu derUnterrichts-und Prüfungs-Ordnung der Real- und der höheren Bürgerschulen vom 6. Okt. 1859 nehmen auf vorstehende Verfügung Bezug und machen sie auch für die Real- und höheren Bürgerschulen geltend?) Darin sind auch wohl alle Lehrer der Geschichte einig, daß die Schüler irgend ein Hilfsmittel in den Händen haben müssen; ob aber ein Lehrbuch oder Tabellen, darüber gehen die Ansichten auseinander. Für Tabellen spricht be¬ sonders der Umstand, daß das chronologische Material durch eine tabellarische Übersicht sich am besten dem Gedächtnisse einprägt; für ein Lehrbuch, daß der Schüler auch stets den geschichtlichen und sach¬ lichen Zusammenhang der Thatsachen vor Augen habe. Neuerdiugs hat man daher gewiß sehr zweckmäßig versucht, die Form der Tabellen mit der eines geschichtlichen Handbuches zu verbinden, so namentlich Plötz in seinem „Auszug aus der alten, mittleren und neueren Ge¬ schichte" und Stein in seinen „Geschichts-Tabellen in übersichtlicher Anordnung für die mittleren und oberen Klassen höherer Schulen." Allein Plötz hat sein Buch bloß für die obern Klassen gearbeitet; für die untern Klassen hat er nur eine kurze chronologische Zusammen¬ stellung unter dein Titel Hauptdaten der allgemeinen Welt¬ geschichte herausgegeben. Stein hat zwar sein Buch für die mitt¬ leren nnd oberen Klassen bestimmt, und das, was in den oberen Klassen gelernt werden soll, durch kleineren Druck bemerkbar gemacht; 1) Wiese, Verordnungen und Gesetze I, S. 108. 2) Wiese, a. a. D. I, S. 117.