78 Das Mittelalter. § 58. Das Nechtswesen. 1. Gerichte. Rn die Stelle der früheren Grafengerichte, bei denen Hofgerichte Männer aus dem Volke als Schöffen Hecht sprachen, traten fürstliche Hof¬ gerichte, deren Richter adlige ober Rechtsgelehrte waren. Statt des deutschen volksrechtes kam römisches Recht in Gebrauch. Nur hier und da, namentlich in Westfalen, bem £anbe ber freien Bauern, auf ber „roten IreTgerWe^06"' erhielten sich bie Volksgerichte als 5ern- ober Freigerichte! sie traten befonbers bem Raub- unb Fehbewesen entgegen unb übten über ganz Deutschland) hin eine große Gewalt aus. Da sie biefe allmählich mi߬ brauchten, würbe ihre Macht seit bem Enbe bes 15. Jahrhunberts stark beschränkt. Sie bestauben zum Teil bis 1811. S5«??en 2- Gerichtsverfahren und Strafen. Im Gerichtsverfahren trat zu ben bisherigen Beweismitteln, also zu (Hb unb Gottesurteil, jetzt noch bie Folter- sie würbe zuerst in ben Ketzer- unb Hexenprozessen ver- strafen wenbet. Die Strafen würben hart, ja grausam. Sur Hinrichtung burch Schwert ober Strang trat bas Räbern, vierteilen, verbrennen unb Lebenbig- begraben. Verstümmelungen burch Blenbung unb Hbhauen ber hanb waren nicht selten. RIs entehrenbe Strafen bienten bas Eselreiten, prangerstehen unb hunbetragen. 45, 1] § 59. Lebensweise und Erwerbtätigkeit. 1. Lebensweise. Wohnung a) IDohnung. Die IDänbe ber Simmer würben jetzt vielfach mit Holztäfelung, bie Fenster mit (Blasmalereien ausgestattet. Zum Hausgerät gehörten nun auch Schränke, zierliche Kästen, Spiegel unb Bilber. Ruf bem Tische fehlte nie ein weißes ober gemustertes Tischtuch. Kleidung b) Die Kleibung würbe nach französischer ober italienischer ITTobe umgestaltet. Man wählte verschiebene Farben für bie rechte unb bie linke Seite bes Körpers, zerschlitzte ben Stoff ber (Betüänber unb unterlegte ihn mit anbersfarbigen Stoffen, besetzte bie Kleiber mit Schellen unb ließ bie Rrmel bis auf bie (Erbe herabhängen. Die Füße würben mit wunberlich geformten Schnabelschuhen beMeibet. Mahlzeiten c) Die Mahlzeiten würben so üppig, baß bie Obrigkeiten bagegen einschritten. Zu ben Tischgeräten kamen bie Teller, bie zunächst noch aus holz bestauben. Die Suppe würbe wie früher aus einer gemeinsamen Schüssel gegessen; bie Gabel fehlte noch.