44 III. Die deutsche Kaiserzeit 919—1254. III. Die deutsche Kaiserzeit 919—1254. a. Die sächsischen Kaiser 919—1024. 1. Heinrich I. 919—936. 1. Die Befestigung in seiner Stellung. Nur Sachsen und Franken waren es, die 919 zu Fritzlar Heinrich, den Sachsenherzog, zum deutschen Könige wählten, aber bald wußte der Erkorene auch die andern Stämme zur Anerkennung seiner Machtstellung zu bringen. Die kirchliche Weihe der Salbung, die ihm der Erzbischof von Mainz zu seiner Würde anbot, lehnte er ab. Die Parteinahme für die Kirche und ihre Diener hatte seinen Vorgänger Konrad in Wirren gestürzt, die dem Reiche zum Unheil wurden. Heinrich aber wollte sich nur von den Rücksichten auf das Wohl des Reiches bestimmen lassen. In- dem er nun den Herzögen von Schwaben und Bayern zu erkennen gab, daß er sie in ihrer herzoglichen Stellung und ihren Rechten keineswegs antasten wollte, indem er sich stets nur als den „Ersten unter seinesgleichen" seinen früheren Standesgenosfen zeigte, auch in jeder Weise die Sache des Reiches zu fördern suchte und keinerlei Ansprüche für sich selbst erhob, gelang es ihm, das Mißtrauen der anfänglich Widerstrebenden zu beseitigen und sie zur Anerkennung seiner Königswürde zu bewegen. 2. Die Sicherung des Reiches. Noch immer suchten die Ungarn (Magyaren) von Südosten, die slawischen Heveller von Osten, die Normannen vom Meere her die Grenzen des Reiches heim. Schritt- weise und besonnen ging Heinrich an die Beseitigung dieser Not. Nach- dem er einen ungarischen Führer gefangen genommen, bewog er 824 durch dessen Freilassung die Ungarn dazu, daß sie ihm gegen eine jährliche Tributzahlung einen Waffenstillstand von 9 Jahren gewährten. Diese Zeit nützte der Herrscher, um das Land und Volk der Sachsen zur Abwehr der Feinde geschickt zu machen. Da es an festen Plätzen in den östlichen Teilen Deutschlands fast ganz fehlte, so ließ er die Städte, Marktflecken und Klöster mit Mauern umgeben. Das von den Ungarn und Wenden fast ganz zerstörte Magdeburg wurde wieder aufgebaut und gleichfalls mit Wall und Graben geschützt. Um auch die Bewohner selbst zur Anlage solcher Befestigungen anzuspornen, bestimmte er, daß Volksversammlungen, Märkte, Feste nur in solchen ummauerten Orten abgehalten werden durften. Auf seinen ausge- dehnten Gütern aber ließ er Burgen erbauen und verordnete, daß von den Landbauern jeder neunte Mann in der Burg liegen und einen Teil des Feldertrages daselbst für die Zeit der Not aufspeichern