Die Zeiten der „heiligen Allianz". 243 Wilhelm III. von Preußen einen Vertrag, die „heilige Allianz" genannt. Darin verpflichteten sich die drei Monarchen, daß sie sowohl in der Regierung ihrer Unterthanen, wie auch in ihrem Verhalten zu anderen Staaten nur die Vorschriften des Christentums, der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens zur Richtschnur nehmen wollten. 2) Der österreichische Ttaatskcmzler Fürst Metternich. In Deutschland hatten die edel denkenden und vater- ländisch gesinnten Männer gehofft, daß nach Abschüttelung der französischen Fremdherrschaft die Errichtung eines großen, einigen deutschen Reiches erfolgen werde. Ebenso war es ein billiger Wunsch, daß die Völker, die zum Teil so opferwillig für die Throne ihrer Herrscher gestritten hatten, nicht mehr im Zustande der Unmündigkeit gehalten würden, sondern einen Anteil an der Regierung gewährt erhielten. Auch war in einem Abschnitt der Wiener Bundesakte vom Jahr 1815, welche die staatlichen Verhältnisse Deutschlands regelte, bestimmt worden, daß „in allen Bundesstaaten eine landständische Verfafsuug stattfinden" solle. Aber der einflußreichste Staatsmann im deutschen Bunde, der österreichische Minister und nachmalige Staatskanzler Fürst Metter- «ich, haßte alle nationalen und freiheitlichen Bestrebungen und verfolgte sie, da er sie. für den Ausfluß revolutionärer Gesinnung ansah, aufs bitterste. Darum wurde jene Forderung der Bundesakte in den meisten deutschen Staaten, so namentlich in Österreich und Preußen, nicht erfüllt. Nur einige wenige hochherzige Fürsten, so der Großherzog Karl August von Sachsen-Weimar (1816), der König Maxi¬ milian Josef von Baiern und der Großherzog Karl von Baden (1818), ferner der König Wilhelm I. von Württemberg (1819) erteilten ihren Völkern Versassnngen. 16*