— 55 — nach dem Wiener Kongreß zu den vier alten hinzu: im Norden und Osten Sachsen und Posen, im Westen Westfalen und die Rheinlande. Ein tüchtiges Beamtentum sorgte in ihnen für den Anschluß der Bevölkerungen an den Geist des preußischen Staatswesens. Eine verständige Finanzverwaltung tilgte die aus der Napoleonischen Zeit herrührende Staatsschuld von 200 Millionen Taler und sammelte sogar noch* einen Staatsschatz von 50 Millionen auf. Im Jahre 1817 wurde durch Vereinigung des lutherischen und des reformierten (kalvinistischen) Bekenntnisses die evange- tische Landeskirche begründet; ihre oberste Behörde ist der Oberkirchenrat. Bier Jahre später folgte die Neuordnung der äußeren Verhältnisse der k a t h o l i s ch e n Kirche in Preußen durch Verein¬ barung mit dem Papste. Die Diözesen oder Kirchensprengel, deren es jetzt 12 gibt (2 Erzbistümer, Cöln und Posen, sowie 10 Bistümer), wurden näher abgegrenzt; für die frühere Einziehung von Kirchen- und Klostergut übernahm der Staat die Verpflichtung zu laufenden Geldzahlungen an die bischöflichen Stühle und dgl. 1825 wurde die Schulpflicht einheitlich für den ganzen Staat geregelt; sie dauerte fortan vom vollendeten 6. bis zum voll- endeten 14. Lebensjahre. Die Oberleitung der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten übernahm das neugegründete Kultus- m inisterium. Viel geschah zur Hebung des öffentlichen Wohlstandes. Von großem Segen für die Landwirtschaft wurde die beginnende Auf- teilung des großen Gemeindelandes. Seit im Jahre 1816 der erste Dampfer den Rhein befuhr und Holland die Zölle an der Rheinmündung aufhob, entwickelte sich ein bedeutender Flußverkehr. Auch der Bau von Chausseen, d. h. Steinstraßen, worin Napoleon Meister gewesen war, wurde mit großen Kosten gefördert, und das in der großen Kriegszeit verfallene P o st w e s e n blühte neu empor. Warum ist die Schulpflicht eine große Wohltat für den einzelnen? für das Volk? Welche Bedeutung haben Wasserstraßen und Landstraßen? Welche Rolle spielt im Volksleben die Post? der Brief? Wirtschaftliche Fortschritte in Deutschland. § 74. Der Zollverein. Noch war jeder deutsche Bundesstaat bis herab zu dem kleinen Liechtenstein, noch war jede preußische Pro- vinz ein Zollgebiet für sich; an jeder „Grenze" lauerten Wächter auf den Zoll für durchgehende Waren. „Um von Hamburg nach Oster-