— 29 — 19. November 1808 bestimmt daher: Jedem ist die Möglichkeit ge¬ geben, durch Niederlassung in einer Stadt sich das Bürgerrecht zu erwerben. Der Unterschied zwischen Groß- und Kleinbürger fällt fort. Die Bürger wählen die Stadtverordneten, die ihr Amt als Ehrenamt unentgeltlich verwalten, diese den Magistrat. Für die Bürgermeister stelle werden drei geeignete Personen in Vorschlag gebracht, von denen eine durch die Regierung bestätigt wird. Die Stadt verwaltet ihr Vermögen selber und ernennt für Kirchen- und Schullasten, für Armenpflege, für Bauwesen und Sicherheitsanstalten besondere Deputationen. Der Staat hat nur die oberste Aufsicht über die Stadtverwaltung. (Selbstver- waltung.) Durch diese neue Verordnung wurde der Gemeinsinn überall geweckt und ein selbstbewußtes Bürgertum geschaffen. Die Leute bekamen Lust, für ihren Wohnort tätig zu sein, Opfer für ihn zu bringen und so auch zum Besten des Staates zu wirken. Für die Dorfgemeinden blieb trotz der Bemühungen Steins die gutsherrliche Gerichtsbarkeit (Patrimonial- gerichtsbarkeit) noch bis 1848 bestehen. e) Die Staatsverwaltung erfuhr 1808 eine wesentliche Umgestaltung. Das Generaldirektorium und das Kabinett, dessen Räte im unmittelbaren Verkehr mit dem Könige standen, ihm über Vorschläge und Berichte der Minister Vorträge hielten und deshalb auf die Entscheidungen des Königs einen großen, aber nicht immer guten Einfluß ausübten, wurden beseitigt. An die Spitze der ein- zelnen Verwaltungszweige traten fünf Fachminister (für das Außere, das Innere, die Justiz, die Finanzen und den Krieg), die das Staatsministerium bildeten und dem König unmittelbar Vortrag hielten. Ihnen wurde eine Stütze in dem Staatsrat gegeben, dessen Mitglieder, vom Könige ernannt, bei wichtigeren Gesetzent¬ würfen mitberaten sollten. An die Stelle der bisherigen Kriegs- und Domänenkammern traten Regierungen ; mehrere Regierungsbezirke bildeten eine Provinz unter einem Oberpräsidenten. Hardenbergs Reformen. Seit dem Jahre 1810 führte Harden¬ berg Steins Tätigkeit fort. Er wollte die guten Errungenschaften der französischen Revolution seinem Lande sichern; er wünschte eine friedliche „Revolution im guten Sinne" und als deren Folge „demo¬ kratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung". So ging er noch über seinen Vorgänger hinaus. Zwar stach der verschlagene