124 — marken und Eselreiten. Andere Übeltäter wurden in Türme gesperrt, wo Arme und -Beine in einen Stock eingeschraubt wurden. Verleumdern hing man einen Ring um den Hals, schwatzhafte Weiber wurdeu ins Wasser getaucht, zänkische zwängte man zusammen in die „Beiskatze", ein Brett, das an beiden Enden eine Öffnung hatte, durch die die Weiber so den Kopf steckten, daß sie sich ansehen mußten. Die Feme. In Westfalen, dem Lande der „roten Erde", hatte sich als Rest des alten königlichen Gerichts das Femgericht erhalten. Der oberste Herr des Femgerichtes war der Kaiser, sein Stell- Vertreter der Erzbischos von Cöln. Den Vorsitz bei den Gerichts- Verhandlungen führte der Freigraf, die Beisitzer hießen Schössen. Die Gerichtsstätten, die den Namen Freistühle führten, befanden sich auf einem Hügel, unter einer Eiche oder Linde; bis heute hat sich die alte Femlinde bei Dortmund erhalten. Das Gericht wurde am Tage abgehalten, niemals des Nachts oder in düsteren Höhlen. Obwohl die Feme ihren Sitz in Westfalen hatte, erstreckte sich ihre Wirksamkeit allmählich über ganz Deutschland. In jener Zeit, als im Reiche rohe Willkür herrschte, als Recht und Gerechtigkeit nicht mehr geachtet wurden, hat die Feme viel Gutes gewirkt, manchen Frevler bestraft und manchem Bedrückten zu seinem Rechte verholsen. Durch Mißbräuche, die sich bei den Gerichtsverhandlungen einschlichen, verlor das Femgericht sein An- sehen und seine Bedeutung; eine bessere Rechtspflege machte es mit der Zeit überflüssig. Vereinzelt hielten sich Reste der Feme bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts; das letzte Femgericht wurde in Gemen bei Borken in Westfalen im Jahre 1811 abgehalten.