374 Salzburg und Jllyrien. Als Entschädigung für Belgien, das mit Holland vereinigt wurde, erhielt es die Lombardei. c. Die Wieckerkerftekluag Preußen«. Preußen, das im Befreiungs- kriege das meiste geleistet hatte, erhielt zwar die Einwohnerzahl, die es 1805 gehabt hatte, fein Besitzstand wurde aber um 650 Quadratmeilen verringert. Es verlor im Osten einen großen Teil feiner slawischen Besitzungen, erhielt dagegen einen Zuwachs an deutschen Ländern. Von den im Tilsiter Frieden abgetretenen polnischen Landesteilen blieb Preußen nur die Provinz Posen. Für die übrigen Gebiete, die an Rußland fielen, wurde es durch bie größere Hälfte des Königreichs Sachsen entschädigt lNiederlaufitz, Gebiete der Städte Wittenberg, Merseburg, Naumburg. Weißenfels, Querfurt, Mansfeld). An Hannover mußte Preußen Hildesheim, Goslar und Ostfriesland abtreten, erhielt aber dafür Lauenburg, das es wiederum Dänemark gegen Vorpommern mit Rügen überließ. An Bayern trat Preußen Ansbach und Bayreuth ab und erhielt dafür Jülich und Berg. Diese Gebiete sowie die Länder des Erzbistums Cöln und des Bistums Trier vereinigte Preußen zur Rheinprovinz und zur Provinz Westfalen. Bedeutung der Gebietsveränderung für Preußen. Preußen übernahm jetzt die Überwachung der Reichs- grenzen am Rhein und an der Weichsel. Da es den größten Teil seiner polnischen Gebiete verloren hatte, war es im Gegensatze zu Ofterreich ein fast rein deutscher Staat geworden. Durch die gefährliche Nachbarschaft Frankreichs war es gezwungen, auf die Erhaltung seiner Wehrmacht besonders zu achten, und behielt so seine herrschende Stellung in Norddeutschland. Es bildete aber kein zusammenhängendes Gebiet, sondern bestand aus zwei durch Hannover und Hessen getrennten Länder- massen; dadurch, daß es Ostfriesland an Hannover hatte abtreten müssen, war ihm die wichtige Nordseeküste verloren gegangen, und die Zerreißung Preußens in zwei Teile legte den Grund zu späteren Verwicklungen. 2. Die außerdeutschen Staaten. a. Hnßtand erhielt ganz Polen mit Ausnahme von Posen und Galizien. Aus dem Herzogtum Warschau bildete es das durch Personalunion mit Rußland verbundene Königreich Polen. Diese Verfassung Polens bestand bis zu dem Aufstande im Jahre 1831.