469 wies er darauf hin. daß die Schule durch Pflege der Gottesfurcht und Liebe zum Vaterlande die Grundlage für eine gesunde Auf- fassung der staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu legen habe, um so der Ausbreitung sozialistischer und kommunistischer Ideen entgegenzuwirken. Infolge dieser kaiserlichen Kundgebung wurde der Geschichtsunterricht in allen Schulen erweitert und ausgestaltet. Vor der im Jahre 1890 einberufenen Unterrichtskonferenz betonte der Kaiser vor allem die Notwendigkeit der Charakterbildung, der Erziehung auf nationaler Grundlage, der stärkeren Berücksichti¬ gung der praktischen Seite des Unterrichts und empfahl die größere Beachtung der Leibesübungen. Die vom Kaiser angebahnte Schul- reform führte dahin, daß den Schülern der neunklassigen realistischen Lehranstalten dieselben Berechtigungen für das Universitätsstudium zuerkannt wurden wie den Schülern der humanistischen Gymnasien. Den technischen Hochschulen verlieh der Kaiser das Recht, die Doktorwürde zu erteilen. Im Jahre 1908 wurde in Preußen das höhere Mädchenschulwesen neu geregelt. Es schließen sich jetzt an die 10klassige höhere Mädchenschule (Lyzeum) an 1. die Studienanstalten, die für das akademische Studium vorbereiten. 2. die Frauenschule für Mädchen, die ihre Bildung erweitern wollen, ohne einem bestimmten Berufe zuzustreben. 3. das höhere Lehrerinnenseminar (Ober-Lyzeum) zur Ausbildung von Lehrerinnen für höhere Mädchenschulen. Die wirtschaftliche Lage der preußischen Volksschullehrer wurde unter Wilhelm II. durch das Lehrerbesoldungsgesetz und das Gesetz über die Versorgung der Lehrerwitwen und -waisen verbessert. Die Seminarabiturienten erhielten 1895 die Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Dienst; die Be- stimmungen hierüber traten am 1. Januar 1900 in Kraft. Durch den Lehrplan vom 1. Juli 1901 wurden die Lehrziele der Präparandenanstalten und Seminare bedeutend erhöht und die Prüfungen der Volksschullehrer entsprechend umgestaltet. 8. Die innerpolitischen Verhältnisse des Deutschen Reiches und Preußens unter Wilhelm II. In den ersten Regieruugsjahren Kaiser Wilhelms II. leitete Fürst Bismarck die Staatsgeschäfte. Er trat im März 1890 in den Ruhestand und lebte seitdem in Fried- richsruh, wo er am 30 Juli 1898 starb. Bismarcks Nachfolger im Reichskanzleramte wurde General £<o, voa Taprioi. Unter ihm gelangten die Handelsverträge mit Österreich-Ungarn. Italien und Rußland zum Abschluß. Als er im Oktober 1894 seinen Abschied nahm, ernannte der Kaiser den Statthalter der Reichslande, den Fürsten dModroig ZU Kok»«akoke>sektilkillg»sürst, zum Reichskanzler