314 bb. Der Bürgerkrieg im Innern. In der Vendee (tucmgde), wo die alte Anhänglichkeit an den Adel und das Königtum noch bestand und die Zivilverfassnug des Klerus das Volk erbittert hatte, brach ein Aufstand aus, der mit entsetzlichen Greueln unterdrückt wurde. Auch in der Bretagne (brätanj), in Lyon und Toulon brachen sich gegenrevolutionäre Strömungen Bahn, die aber durch Massenmorde bewältigt wurden. cc. Der Sturz der Giroude. Zwischen den Girondisten, die den Königsmord zu verhindern gesucht hatten, uud der „Bergpartei" entbrannte nun ein erbitterter Kampf. Von dem Kommandanten der Nationalgarde bedroht, mußte endlich der Nationalkonvent in die Ver- Haftung der Wortführer der Girondisten einwilligen. Sie wurden sämtlich zum Tode verurteilt und hingerichtet. b. Die Scftreckenshcrrfcfiaft, 1793 —1794. Nach dem Tode des Kölligs war die ausführende Gewalt einer aus 9 Mitgliedern bestehenden Behörde übertragen worden, die den Namen Wohlfahrtsausschuß führte. Mit der Niederlage der Gironde begann nun unter der Leitung Robespierres die Schreckensherrschaft, indem der Wohlfahrts- ansschnß unbeschränkt über Leben und Eigentum verfügte. Um jedes Andenken an die alte Ordnung zu vertilgen, wurde das Christentum abgeschafft und mit dem Kultus der Veruuuft vertauscht; statt der christlichen Zeitrechnung führte man eine neue (begonnen mit dem 20. September 1792) ein. Auch die an die Königszeit erinnernden Denkmäler der Kunst wurden zerstört. Robespierre beseitigte allmählich seine Nebenbuhler uud stand als uuumschräukter Diktator an der Spitze der Republik. Als er aber bei todeswürdigen Verbrechen das Zeugen- verhör für überflüssig erklärte nnd im Konvent eine neue „Reinigung" ankündigte, ließen ihn die um ihr Lebeu besorgten Konventsmitglieder verhaften. Er wurde im Juli 1794 mit feinen Anhängern auf die Guillotiue (giljottu) geschleppt und hingerichtet. c. Die Gegenrevolution. Im Nationalkonvent erhielten nun die Gemäßigten die Oberhand. Der Jakobinerklub wurde ausgehoben. Durch einen Ausschuß ließ der Kouvent eine neue Verfassung aus- arbeiten. Die vollziehende Gewalt wurde 5 Direktoren übertragen: in die gesetzgebende Gewalt teilten sich der Rat der Fünfhundert, der die Gesetze vorschlug, und der Rat der Alten, der die Gesetze prüfte uud bestätigte. Die Direktorialregierung bestand von 1795—1799. Auch sie war nicht imstande, Frankreich den inneren Frieden zu geben. Die ganze Staatsverwaltung war in Verfall geraten, gewissenlose Beamte benützten ihre Stellung zur eigenen Bereicherung, und in weiten Kreisen herrschten die traurigsten sozialen Ergänzungen Nr. 24.