— 71 — reich und mächtig geworden. Viele Fürsten kehrten sich aber an dieses Vorrecht nicht, sondern richteten in ihren Staaten eigene Posten ein, z. B. der Große Kurfürst von Brandenburg. Die letzten Reste der alten Taxisschen Reichspost sind erst 1866 beseitigt worden. 3. Maximilian I. 1493—1519. Maximilian besaß ausgezeichnete Naturanlagen; sein ritterlicher Geist war von den umfassendsten Plänen erfüllt. Er war ein Held im Turnier und auf der Jagd; deshalb nennt man ihn „den letzten Ritter". I. Das Gesetz des ewigen Landsriedens zu Worms 1495. Unter den mächtigen Fürsten Deutschlands waren damals eine Anzahl sehr tüchtiger Herren, die die Ordnung ihrer Staaten und die Wohlfahrt ihrer Untertanen anstrebten; so Bertold von Mainz, Friedrich der Weise von Sachsen, Johann Cicero von Brandenburg, Eberhard der Bärtige von Württemberg. Sie bewogen Max zu dem Gesetz des ewigen Landfriedens. Dessen wichtigste Bestimmungen waren: 1. Das Fehderecht ist für ewige Zeiten aufgehoben. 2. Das Reichskammergericht wird eingesetzt. Es soll entscheiden a) Streitigkeiten der Fürsten gegen Fürsten, b) Streitigkeiten der Untertanen gegen ihre Fürsten. (Es hatte seinen Sitz anfangs in Frankfurt a. M., später in Speyer, endlich in Wetzlar.) 3. Eine allgemeine Reichssteuer, genannt „der gemeine Pfennig", wird erhoben a) zur Unterhaltung des Kammergerichts, b) Bildung eines stehenden Reichs- Heeres, das die Urteile £es Gerichts ausführen soll. 4. Das Reich wird in zehn Kreise geteilt. In jedem Kreise wird der mächtigste Fürst Kreis- oberster; er hat die Pflicht, in seinem Kreise a) die Friedensbrecher zu be- strafen, b) die Urteile des Reichskammergerichts zu vollstrecken. Genügte dazu die Macht eines Kreisobersten nicht, so mußten die benachbarten ihm helfen. (Die zehn Kreise und ihre Lage siehe Karte!) II. Er schuf die Landsknechtsheere, eine neue Fußtruppe für seine Kriege gegen Frankreich. Auch sein Enkel Karl V. hat mit ihnen noch Siege erfochten. Siehe Lehmannsches Bild „Bauern und Landsknechte". III. Er begründete die Weltmachtstellung Österreichs, indem er die Aussicht auf neuen Landbesitz eröffnete: 1. Er vermählte seinen Sohn Philipp mit der Erbin von Spanien Johanna, Tochter von Ferdinand und Jsabella. (Ihre Söhne waren die Kaiser Karl V. und Ferdinand I.) 2. Er verlobte seinen Enkel Ferdinand mit der Erbschwester des kinderlosen Königs von Böhmen und Ungarn.