224 Das Zeitalter der Gegenreformation. und stellte jetzt selbst ein Heer ins Feld. So stand auf der einen Seite der Kaiser im Verein mit Bayern, mehreren norddeutschen Fürsten und Spanien, auf der anderen Frankreich und Schweden. Der Kriegsschauplatz mar ein zweifacher; am Oberrhein und in Bayern kämpfte das ligistische Heer gegen die Fran- zosen, in den Elbgegenden das kaiserliche und das sächsische Heer gegen die Schweden. Während der schwedische Feldherr Baner (durch einen Sieg bei Wittstock, in der Mark, 1636) den Fortschritten der Kaiserlichen ein Ziel setzte, wurde der kühne ligistische Reitergeneral Johann von Werth bei einem Ein- falle in Frankreich durch den Herzog Bernhard von Weimar zurückgedrängt. Dieser eroberte das österreichische Elsaß. Als er plötzlich starb, nahm Frankreich sein führerloses Heer in Sold und zog die gemachten Eroberungen an sich. Die französischen Heere kämpften unter Turenne und Eondö meist siegreich am Oberrhein und in Bayern. Den schwedischen Waffenruhm hielt Torstenson, der begabteste Feldherr aus der Schule Gustav Adolfs, besonders berühmt durch seine schnellen Märsche, aufrecht, der zweimal auf seinen Vormärschen die kaiserliche Hauptstadt selbst erschreckte. Da der Krieg ohne rechte Ziele und Pläne geführt wurde, artete er immer mehr in einen mit barbarischer Grausamkeit ge¬ führten Verheerungs- und Plünderungskrieg aus. Endlich, als der schwedische General Königsmark eben die Kleinseite von Prag eingenommen hatte, erscholl die langersehnte Botschaft des Friedens. So fand der Krieg in Prag, wo er seinen Anfang ge- nommert hatte, auch sein Ende. V. Der Westfälische Friede (1648)» Bereits seit dem I. 1640 hatte man an dem Friedenswerke gearbeitet. Endlich wurde im I. 1648 zu Münster, wo die Gesandten des Kaisers Ferdinand III. (1637—1657) und der katholischen Stände mit Frankreich, und zu Osnabrück, wo sie mit den Schweden und den protestantischen Ständen unterhandelten, der Friede abgeschlossen. Er hat für lange Zeit die Verhältnisse in Europa bestimmt und für Deutschland die Grundlage der Staatsverfassung gebildet.