Schwebe!: Die Gründung der Stadt Berlin. 21 9. Die Gründung der Stadt Berlin. Von Oskar Sdfrocbcl.1 Geschichte der Stadt Berlin. Berlin, Brachvogel & Ranft. 1888. 1. Bd. S. 78. Noch zu den Zeiten Albrechts II. (1205—1220) waren Havelberg und Brandenburg die einzigen Niederlassungen östlich der Elbe, welche den Namen von Städten verdienen mochten; andere Stadtgemeinden waren noch nicht vorhanden. Wohl weiß die märkische Sage gar viel von altbranden- burgischer Städteherrlichkeit zu berichten. So soll Frankfurt an der Oder schon im 5. Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung von einem fränkischen Kaufmann, namens Sunno oder Santo, gegründet worden sein. In Fürstenwalde hat man das Viritium des Ptolemäus wiederzuerkennen geglaubt. Aus der Tiefe unserer schönen, tiefblauen Seen hört das Volk die Glocken versunkener Städte noch heute herauftönen, und mitten in grüner, poesievoller Waldesnacht liegen ihm unter Moos und wilden Rosen die Trümmer der großen Stadt im „Blumental". Geschichtlich haben diese Überlieferungen jedoch nicht den mindesten Wert; es hat eben bis auf die Tage der späteren Ballenstädter sich keine Stadt in unseren Landschaften befunden. Auch Zspandowe (Spandau) und Copenik (Köpenick) waren nur Burgen mit einem suburbium, d. h. einem kleinen, im Burgfrieden gelegenen Flecken, und das vielumstrittene Lebus auf der blutgedüngten Höhe über der Oder heißt, obwohl sich hier einst die Residenz plastischer, d. h. schlesisch-polnischer Fürsten befand, gleichfalls nur ein Castrum magnum, eine weitausgedehnte Burg. Unter Albrecht dem Bären vollzog sich die Gründung Stendals. Ihr folgte nach 1157 die Organisation der städtischen Ansiedlnngen bei der Brandenburg und zu unbestimmter Zeit bie Begründung Spandaus als einer beutschen Mutter- unb Rechtsstabt, welche nach bem Jahre 1232 ihre Verfassung auch auf Kölln an ber Spree übertrug. Die Umwanblung bes Fleckens ober der Ansiedlung „to dem Berlin" zu einer deutschen Stadt kann jedoch erst später erfolgt sein, denn Berlin hatte nicht das Spandauer, sondern das Brandenburger Recht. Wäre Berlin schon im Jahre 1232 eine deutsche Stadt gewesen, so bliebe unerklärt, warum Kölln nicht das Berliner Recht erhalten hat. Eine solche Verleihung des Berliner Rechtes begegnet uns jedoch erst im Jahre 1253, in welchem Frankfurt an der Oder fein Recht von Berlin erhielt. Es müssen demnach in den neuen Landen eigentümliche Verhältnisse obgewaltet haben, Verhältnisse, welche es vorerst 1 Oskar Schwebet, geboren 1845 in Berlin, wo er bis zu seinem Tode im Jahre 1891 als Schriftsteller lebte. Werke: Kulturhistorische Bilder aus der Mark Branden- bürg. 1875. — Aus der Vergangenheit der Reichshauptstadt. 1882. — Aus der Alt¬ mark. 1883. — Geschichte der Stadt Berlin. 2 Bde. 1888.