134 Aus der Instruktion Friedrich Wilhelms I. Der Kronprinz soll in den „Glaubensartikeln, Prinzipiis und Hauptstücken der christlichen universalreformierten Religion (aber mit Ausnahme des vom Könige bekämpften Satzes vom „absoluten Ratschluß Gottes", der „Fatalität in der Welt") wohl informieret werden", und es ist ihm ein „Abschen" vor den anderen Religionen „zu machen". „Und gleichwie andere Menschen durch Belohnungen und Strafen der höchsten Obrigkeit vom Bösen ab- und zum Guten angeführet werden, also muß solches allein die Furcht Gottes bei großen Fürsten, welche kein mensch- liches Gericht, Strafe und Belohnung erkennen, auswirken. . . . Was sonst zum Unterricht im Christentume und zur Übung der Gott- seligkeit erfordert wird, solches wird der Oberhofmeister ebenmäßig zu be- sorgen und darob zu halten wissen, als daß 1. Mein Sohn nebst allen seinen Bedienten morgens und abends das Gebet auf den Knien verrichte; 2. nach geendigtem Gebet ein Kapitel aus der Bibel lese, und das nicht obenhin, sondern daß allemal nach der Vorlesung der fürnehmste Inhalt kürzlich wiederholet, und dasern einige schöne Sprüche, welche sich auf Meines Sohnes Zustand schicken, darinnen zu finden, selbige extrahieret werden, damit Er dieselben wiederholen und auswendig lernen könne, wie denn solches auch mit den nützlichsten Liedern und kurzen Gebeten gehalten werden kann; 5. niemand zu dem Kronprinzen Zugang verstattet werde, welcher den- selben mit Fluchen, Schwören, garstigen und lasterhaften Gesprächen ver- leiten könnte; 7. von denen Opern, Komödien und anderen weltlichen Eitelkeiten abzuhalten und Ihn soviel möglich einen Degout davor zu machen; und weil die Veneration und der Gehorsam, so Kinder ihren Eltern schuldig seien, auch zur Pietät gehöret, so hat der Oberhofmeister und Sousgouverneur gleich anfangs und beizeiten Meinem Sohne beizubringen, was er Mir und Meiner Frau vor Respekt und Submission, welche aber nicht knecht- und sklavisch sein muß, schuldig sei. . . . Sollte aber Mein Sohn wider Ver- hoffen sich unartig und diesem nicht gemäß aufführen, so sollen beide sie Ihm bedeuten, es der Königin zu hinterbringen, und müssen sie Ihm mit derselben allzeit schrecken, mit Mir aber niemalen. Nächst der Gottesfurcht ist nichts, das ein fürstliches Gemüte mehr zum Guten antreiben und vom Bösen abhalten kann, als die wahre Glorie und Begierde zum Ruhme, Ehre und zu der Bravour, weshalb denn vor allen Dingen sowohl der Oberhofmeister als der Sousgouverneur ihr einziges Augenmerk sein lassen müssen, Ihn von allem aufgeblasenen Stolz und Hoch- mut wie auch allen Depensen,* welches sich ohnedem zu leicht einschleichet, aus alle Weise abwendig zu machen und zu dem Ende alle nur ersinnliche 1 Aufwand, Verschwendung, Kosten.