Anhang. I. Das Wichtigste aus der Mrgerkunde. Einleitung. § 1. Allgemeines über Entstehung und Einrichtung des Staates. Der Trieb zur Geselligkeit ist dem Menschen angeboren. Die älteste, natürlichste Vereinigung der Menschen ist die Familie, deren Haupt und ursprünglich unumschränkter Gebieter der Hausvater. Aus der Vergrößerung und der Spaltung der Familie erwuchs die Sippe, das Geschlecht, das sich meistens unter die Leitung eines Patriarchen, Ältesten oder Häupt- lings stellte. Um sich besser schützen oder ihre Nahrung leichter erwerben zu können, vereinigten sich die Geschlechter oft zu Stämmen oder Horden. Die älteste Beschäftigung der Menschen beschränkte sich auf die Beschaffung der Nahrung, Kleidung und Wohnung; sie waren Jäger, Fischer und Hirten (Nomaden); erst der Ackerbau machte sie seßhaft. Es entstanden Dörfer und Städte, aus der Horde wurde ein Volk, das von einem Oberhaupte nach bestimmten, für alle gültigen, anfänglich unge- fchriebenen Gesetzen geleitet wurde: es bildete sich der Staat. Das Sondereigentum bestand ursprünglich nur in beweglichen Gütern (Kleidung, Geräten, Vieh), Grund und Boden war noch gemeinsamer Besitz, dessen Benutzung wechselte; erst später entwickelte sich auch das Sondereigentum an unbeweglichem Gut. Aus dem Zusammenleben in größeren Gemein- schasten (Städten) erwuchs das Gewerbe: der Einzelne stellte sich die Kleidungsstücke, Geräte n. s. w. nicht alle selber her, sondern beschränkte sich auf einige (Arbeitsteilung). Es entstanden Produzenten, die für andere — ihre Abnehmer oder Konsumenten, d. i. Verbraucher — Waren herstellten. Der Konsument gab als Entschädigung ursprünglich eine andere, gleichwertige Ware: es entwickelte sich der Tauschverkehr. Das bequemste Tauschmittel sind die Edelmetalle, die anfänglich dargewogen, später zu Münzen von bestimmtem Werte ausgeprägt wurden: es ent- wickelte sich der Handel, an die Stelle der Naturalwirtschaft trat die Geldwirtschaft. Die älteste Staats form ist die aus dem Familienleben erwachsene Monarchie, d. i. Einherrschaft: an der Spitze des Staates steht