114. Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reichs. 423 Staat entstanden von nahezu 550000 qkm mit 40 Millionen Menschen, die nach innen und außen zu einer Einheit zusammengeschlossen waren. Das war die Form, in der die Kraft des Deutschtums sich betätigen konnte. Die Deutschen, bislang der Gegenstand der Politik fremder Mächte, konnten nun selbständig dem Auslande gegenüber Politik treiben. Das Deutsche Reich wurde zur maßgebenden Macht in Europa, ja in der Welt; niemand wagte, seine Kraft auf die Probe zu stellen. Da- neben wurden die wirtschaftlichen Kräfte des Volkes frei, und es wurde eine großartige EntWickelung deutschen Gewerbfleißes und Handels ein- geleitet. 1 Inwiefern ist das neue Deutsche Reich eine Erweiterung des Norddeutschen Bundes? 2. Vergleiche das neue Reich hinsichtlich der Zahl seiner Bundesstaaten und seiner Grenzen mit dem Norddeutschen Bunde, dem Deutschen Bunde, dem alten Deutschen Reichel 3. Inwiefern haben die Jahre 1803, 1866 eine Ver¬ minderung der deutschen Staaten gebracht? 4. Stelle nebeneinander Land. Residenz. Familie der letzten Kaiser des alten Reichs und der Kaiser des neuen Reichs! 6. Vergleiche das Verhallen der süddeutschen Fürsten bei Gründung des neuen Reichs mit dem ihrer Vorfahren bei Gründung des Rheinbundes! 6. Welche Umstände veranlaßten Friedrich Wilhelm IV. zur Ablehnung der Kaiserkrone, Wilhelm I. aber zur Annahme derselben? 7. Welche Stellung hatte unser hannoversches Heimatland im alten Reiche, im Deutschen Bunde? Und welche hat es im neuen Reiche? 8. Vergleiche die Krönung Ottos I., Friedrichs I. von Preußen mit der Kaiserproklamation Wilhelms I.! 9. Inwiefern liegt für uns Deutsche eine Genugtuung darin, daß die Kaiserproklamation in Versailles stattfand? X. Im neuen Deutsche» Reich. 114, Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reichs. 1. Das Reichsgebiet. Das neue Deutsche Reich ist ein Bundes- staat. Nach derR ei chs Verfassung, die von dem ersten deutschen Reichs- tage am 16. April 1871 angenommen wurde, und die sich nur in ganz einzelnen Punkten von der Verfassung des Norddeutschen Bundes unter- schied, besteht das Bundesgebiet aus 25 Staaten: 4 Königreichen (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg), 6 Großherzogtümern (Baden, Hessen, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen- Weimar), 5 Herzogtümern (Braunschweig, Anhalt, Altenburg, Coburg- Gotha, Meiningen), 7 Fürstentürmern (Schwarzburg-Rudolstadt, Schw.- Sondershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg- Lippe, Lippe-Detmold, Waldeck), 3 freie Reichsstädte (Hamburg, Bremen, Lübeck) und dem Reichsland Elsaß-Lothringen, das im Namen des Kaisers von einem Statthalter regiert wird. Das gesamte Reichsgebiet hat jetzt 64 Millionen Einwohner. Die Grenzen des Reichsgebietes dürfen nach der Verfassung nur durch Reichsgesetz verändert werden. Dies ist seit der Gründung des Reiches einmal geschehen (Erwerbung Helgolands 1890). Die überseeischen Besitzungen (Kolonien) gehören nicht zum Reichsgebiet; sie stehen nur unter dem Schutze des Reiches, sind dessen „Schutzgebiete".