— 105 — 4000 Mann überrumpelte Güstrow mit Ausnahme des Schlosses, mußte aber, als Verstärkung aus Hannover eintraf, wieder abziehen. Nach einem erfolglosen Handstreich auf Rostock lief darauf der Haufe auseinander, und der kleine Krieg nahm ein recht klägliches Ende. Er hatte indessen noch ein Nachspiel: der Herzog selbst stand noch unter den Waffen in Schwerin, und da er die Übergabe weigerte, so befahl der Kaiser, ihm die Stadt mit Gewalt abzunehmen. Sie ward also nach viertägiger Beschießung am 9. Februar 1735 mit Sturm genommen, das Schloß kapitulierte, nachdem der Herzog über den See nach Wismar entkommen war. Karl Leopold brachte den Rest seines Lebens in Wismar und Dömitz zu, fortwährend mit Plänen beschäftigt, wie er die Regierung wieder er- langen könnte. Er starb am 28. November 1747. Sein Nachfolger, der bisherige Administrator, Christian LudwigII. (1747-56), beendete den langen Streit zwischen Krone und Ständen durch den landesgruudgesetzlicheu Erb- vergleich (18. April 1755), dem auch Herzog Adolf Friedrich IV. von Mecklenburg-Strelitz (1752—1794) beitrat und der noch heute das Grund- gesetz der mecklenburgischen Verfassung ist. Die Ritterschaft war als Siegerin aus dem Kampfe hervorgegangen und der innere Friede wieder hergestellt. Eine schlimme Folge des Streites aber ließ sich nicht so bald beseitigen: Hannover und Braunschweig hatten acht mecklenburgische Ämter im Besitz behalten als Unterpfand für die Bezahlung der Kosten, die ihnen die Exekution verursacht hatte. Auch Preußen, das, seit 1728 vom Kaiser den beiden Exekutionsmächten zuge- sellt, 1733 drei Regimenter in das südliche Mecklenburg hatte einrücken lassen, behielt 4 Ämter in Pfandbesitz. Die acht an Hannover und Braunschweig verpfändeten Ämter löste nach Christian Ludwigs II. Tode sein Sohn und Nachfolger, Herzog Friedrich (1756—1785), in den Jahren 1766 und 1768 wieder ein; Preußen behielt die von ihm besetzten Amter noch 20 Jahre länger, und erst König Friedrich Wilhelm II. gab sie im Jahre 1787 zurück. Inzwischen hatte Mecklenburg noch eine neue Leidenszeit durchzumachen gehabt, den siebenjährigen Krieg. Mecklenburg im siebenjährigen Kriege. Von den beiden mecklenburgischen Herzogtümern Schwerin und Strelitz hat Strelitz im siebenjährigen Kriege weit weniger zu leiden gehabt als Schwerin. Strelitz hatte nämlich auf dem Reichstage zu Regensburg am 17. Januar 1757, als über die Reichsexekution gegen Preußen abgestimmt ward, für einen Vermittlungsversuch, Schwerin hingegen für die Exekution gestimmt. Überdies schloß Herzog Friedrich von Mecklenburg-Schwerin im Anfang des Jahres 1757 ein Bündnis mit Frankreich, in dem dieses ihm seinen Schutz versprach. Herzog Friedrich hatte triftige Gründe genug, Preußen zu zürnen. Noch immer verweigerten Preußen und das mit ihm verbündete Hannover die Rückgabe der Ämter, die in der Zeit des Herzogs Karl Leopold von ihnen in Pfandbesitz genommen waren. Auch sonst hatte Mecklenburg von seilen Preußens eine unfreundliche Behandlung erfahren; preußische Werber hatten häufig das Land durch- streift und manche Gewaltthat verübt, ja mitten im Frieden hatten preußische