56 Karl der Große (768—814). Karl der Große (768—814). I. Karls Unternehmungen zur Ausbreitung seiner Herrschaft. Nachdem Pippin 768 gestorben war, teilten seine beiden Söhne, der ältere Karl und der jüngere Karl mann, das Reich. Als jedoch Karlmann schon 771 starb, übernahm Karl auch den Süden und vereinigte so das ganze Frankenreich unter seinem Szepter. . 1. Eroberung des Langobardenreiches 773—774. Anlaß. Karlmann hatte zwei Söhne hinterlassen, die noch im Kindesalter standen, als ihr Vater starb. Ihre Mutter begab sich mit ihnen, als Karl des Bruders Reich mit dem seinigen ver- einigte, an den Hof desLaugobardenkönigsDesiderius, der gegen Karl sehr erbittert war. Dieser hatte nämlich eine seiner Töchter zur Gemahlin genommen, sich aber bald wieder von ihr getrennt und sie ihrem Vater zurückgeschickt. Aus Rache hiefür wollte Desiderins die Söhne Karlmanns vom Papste zu Franken- königen salben lassen. Da sich Papst Hadrian I. dessen weigerte, besetzte Desiderins Teile des durch Pippins Schenkung dem Papst übergebenen Küstengebietes und bedrohte Rom. Jetzt Verlauf, rief Hadrian Karl d. Gr. zu Hilfe. Dieser zog 773 über 774. den Mont Cenis nach Italien, umlagerte Pavia, das sich 774 ergab, schickte den abgesetzten Desiderius in ein Kloster nach Frankreich und nannte sich von nun an selbst „König der Langobarden". Damit hatte er seine Herrschaft über Ober- und Mittelitalien bis zum Garigliauo (Golf von Gaeta) ausgedehnt. 2 a) Die Sachsenkriege Karls d. Gr. 772—804. (Erster Teil 772—777.) Ehe Karl gegen die Langobarden aufbrach, hatte er schon den größten Krieg seiner ganzen Regierung, der sich über 30 Jahre hinzog, begonnen, den gegen die Sachsen. Dieser niederdeutsche Stamm zwischen Harzgebiet und Nordsee gliederte sich in vier Gruppen: die Westsalen, die E n g e r n, die O st f a l e n und die Nordleute oder Nordalbinger (jenseits der Elbe bis zur Eider). Bei den Sachsen hatten sich altgermanische Einrich- tuugen auf deutschem Boden am längsten und reinsten erhalten. Sie kannten kein Königtum, lebten nach altgermanischer Ge- meinfreiheit und erhoben nur auf Kriegsdauer Herzöge zu Heer- sührern