Bauernkrieg. 193 konnte der Geschädigte nicht leicht bekommen, da der Gutsherr zugleich auch Gerichtsherr war; man nannte das Patrimonialgerichtsbarkeit. Die Strafen für kleinere Vergehen waren oft barbarisch: Handabhauen, Augenausstecheu, Zungenabschneiden standen z. B. schon auf sog. „Wild- frevel". Doch erschien die Lage nicht in allen Gebieten gleich; in den größeren Fürstentümern (Bayern, Österreich, Sachsen, Brandenburg) war sie etwas besser, weil die Fürsten als Landesherren im Interesse der Wehr- und Steuerfähigkeit des Bauern den Gutsherren einigermaßen <mf die Finger sahen. Aus den kräftigen Bauernsöhnen nahmen sich nämlich die Landesherren ihre Soldaten, die man damals Landsknechte nannte und durch den Waffendienst von der Gutsherrschaft befreite; eine gewisse Wohlhabenheit des Bauern begünstigten die Landesherren eben- salls, weil sie denselben steuerfähig machte. Wo es aber keine größeren Territorien, sondern viele kleinere gab, wie in Schwaben, Franken, Thüringen, war die Lage der Bauern tatsächlich traurig. Deshalb hatte es schon vor der Reformation Bauernunruhen gegeben. In Schwaben waren Bauernbündnisse entstanden, z. B. „Der arme Konrad" und der „Bundschuh" (so genannt von dem „gebundenen Schuh" des Bauern im Gegensatz zum Stiefel des Ritters). Jetzt horchten die Unter- drückten gespannt auf die neue Lehre. Luther hatte ein Buch geschrieben Don der „evangelischen Freiheit eines Christenmenschen". Natürlich meinte er damit die geistige und Gewissensfreiheit. Die Bauern ver- standen indes diese „evangelische Freiheit" falsch und wollten Freiheit uon den Zehnten, Fronden, freies Jagd-, Fisch-, Holzrecht u. dgl., Freiheit, die Pfarrer zu wählen u. ä. Zunächst faßten sie ihre Forderungen in den sog. „zwölf Artikeln" zusammen, die ziemlich ver- nünftig waren und deshalb von vielen Gutsherren, ja selbst Fürsten an- genommen wurden. Bald artete jedoch die Bewegung aus, zumal aus vielen Städten die Besitzlosen sich mit den wildgewordenen Bauern ver- banden. Unter der Führung verarmter Adeliger (Florian Geier, 'Götz v. Berlichingen) durchzogen sie raubend und plündernd das Land, verbrannten Schlösser und Kirchen und zwangen so die Fürsten, die Ordnung gewaltsam wiederherzustellen. Luther hatte anfangs den Fürsten zugeredet, die gedrückte Lage der Leibeigenen zu mildern und dieselben auf gütliche Weise zu besänftigen. Als er aber von den rohen Ausschreitungen der Empörer vernahm, schrieb er heftig „wider die räuberischen und mörderischen Bauern" und nun warf man die Be- wegnng rücksichtslos nieder. In Schwaben geschah dies durch den 1525 „Schwäbischen Bund", eine Vereinigung von Fürsten, Geistlichen, Städten And Rittern unter Führung des Truchseß von Waldburg und des Lorenz, Lehrbuch. 13