Anhaug Der ©öttcrbienft im Altertum. A. Aei den Kriechen. §. 38. Die Priester. 3ut Verrichtung der heiligen Handlungen und Gebräuche bedurfte es, besonders in der ältesten Zeit, keiner eigentlichen Priester, da es Sache des Familienvaters, des Stammeshauptes oder des Königs war, Opfer darzubringen und andere heilige Handlungen vorzunehmen. Doch schon früh finden sich auch Priester als Vermittler des Verkehrs zwischen Göttern und Menschen. Keineswegs waren sie aber für das Volk Lehrer der Religion, sondern ihnen lag allein die Verrichtung der heiligen Handlungen und Gebräuche und alles dessen ob, was damit zu- sammenhing. Die einzelnen Tempel oder sonstigen Heiligtümer hatten ihre besonderen Priester und Priesterinnen. Männliche Gottheiten hatten gewöhnlich Priester, weibliche dagegen Prieste- rinnen. Ihr hauptsächlichstes Geschäft war zwar die Gebete und Opfer der Gottheit, der sie dienten, darzubringen. Dann lagen ihnen aber noch besondere Verrichtungen ob, wie sie der eigentüm- liehe Dienst der Gottheit, in deren Dienst sie standen, sie mit sich brachte und verlangte. So hatten sie selbstverständlich die Aufsicht über den Tempel und die oft große Anzahl der Tempeldiener und Gehülfen. Sie wurden gewöhnlich aus den vornehmeren Familien genommen; sie mußten sowohl in sittlicher Beziehung fleckenlos dastehen, als auch ohne körperliche Fehler und Gebrechen sein. Wenn sie die Weihe als Priester einer Gottheit erhalten hatten, galten sie für unverletzlich, denn ihre Person war Eigentum der Gottheit geworden. Sie verwalteten die Einkünfte des Tempels, und von dem Ertrage der Tempelgüter und von den Opfern er- hielten sie einen bestimmten Teil zu ihrem Unterhalt.