103 überlegt und durchdacht. Vom Volke wurde er darum auch „der große Schweiger" genannt. Gras von Roon wurde im Jahre 1859 von dem da¬ maligen Prinzregenten, dem später» Könige und Kaiser Wilhelm I. zum Kriegsminister ernannt. Als solcher hat er sich um das Heerwesen Preußens sehr verdient gemacht. Auf seinen Rat und nach seiner Anordnung wurde die Armee beträchtlich vermehrt, eine bessere Bewaffnung der Truppen eingeführt und eine vollkommnere Einrichtung des Heeres bewirkt. Als nach den Kriegen von 1864 und 1866, in welchem sich die neue Heereseinrichtung so treff- lich bewährt hatte, der Norddeutsche Bund unter Preußens Führung gegründet wurde, hat er auch für diesen eine neue Wehrordnung eingerichtet und festgesetzt. Seinen rast- losen Bemühungen ist es zu danken, daß im Jahre 1870 in kurzer Zeit den übermütigen Franzosen ein Heer von mehr als einer Million Soldaten kriegsbereit und schlag- fertig gegenüber gestellt werden konnte. Zum Lohne für seine großen Verdienste wurde er von seinem dankbaren Kaiser nach Beendigung des Krieges in den Grafenstand erhoben und anderthalb Jahr später zum Generalfeldmarschall ernannt. Wilhelms des Großen Tod. Wilhelm I., der schon von der Mitwelt „der Siegreiche" genannt wurde, starb am 9. März 1888 im Alter von 91 Jahren, nachdem er 27 Jahre zum Wohle des Vaterlandes regiert hatte. Mit ihm verlor Preußens treues Volk seinen ruhmgekrönten König, die deutsche Nation den Gründer ihrer Einigung, das wiedererstandene Reich den ersten deutschen Kaiser. Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches. Rechtseinheit, Das Deutsche Reich besteht aus zweiundzwanzig Staaten, drei freien Städten und dem Reichslande Elsaß-Lothringen Die Staaten haben zusammen einen festen Bund geschlossen. Das Deutsche Reich ist dem- nach ein großes Bundesgebiet, innerhalb dessen dasselbe gültige Recht herrscht. Jeder Staat, welcher dem Bunde angehört, ist ein Bundes¬ staat. jeder Bürger eines Bundesstaates ist Bürger und Untertan des Reiches. Ferner gehören die außereuropäischen Kolonien und Schutz- gebiete zum Deutschen Reiche. Deutscher Kaiser ist der König von Preußen. Wie die Königswürde ist auch die Kaiserwürde im Mannesstamme der Hohenzollern erblich. Der Kaiser hat den Oberbefehl über die Land- und Seemacht des